Hallo,
ja,soweit denken wir auch schon. Haben auch schon den Kontakt zu dem Vermieter gesucht. Nix half. Der beruft sich auf die jetzigen Aussentemperaturen.
Nur,wo ist denn da die Logik?
Der spart am Ende unten nur mit seiner neuen HighTec-Anlage. Frage ist,für wen? Das ist alles,was den interessiert,ob in den betroffenen Wohnungen einige alte Leute oder Mütter mit Kleinstkindern wohnen spielt dabei keine Rolle.Mal abgesehen davon,daß unser Haus an allen Ecken und Enden schlecht isoliert ist undd ich monatlich viel vorauszahle.Ich kenne Haushalte,die auch mit Gas betrieben werden, die schon bei Stufe 3 für 1 angenehmes Raumklima sorgen. Irgendwer hat mir gesagt,daß der Vermieter die Raumwärme so zur Verfügung stellen muss, daß wir Mieter frei nach eigenem Bedarf die Therostate regeln können (Was dann schon wieder in den rechtlichen Bereich gehört). Da wüsste ich auch schon gern, wo ich da einen entsprechenden Ansprechpartner finde, ohne daß ich erst Mitglied werden muß beim Mieterschutzbund (brauchte ich noch nie!) oder eine Mietrechtschutzversicherung abschliessen muss.
Werd wohl jetzt als nächsten Schritt mal bei der Verbraucherzentrale aufwarten müssen.
Danke fürs schnelle Antworten.
Gruß,Cora
Hei!
reale Temperatur messen, Anwalt/Mieterschutzbund, Fristen setzen, Miete kürzen.
- Unser Vermieter und auch Installateur der Heizungsanlage (eigene Sanitär-u.Heizungsfirma) meint,das hat alles seine Richtigkeit.Die Anlage ist auf 50°C im Keller eingestellt -
Von der technischen Seite her ist das sogar richtig. Das wird wohl eine moderne Brennwerttherme sein, und die funtioniert wirklich richtig nur, wenn die Vorlauftemperaturen unter 56°C bleiben, denn sonst bricht der Brennwerteffekt zusammen und die angepeilte Einsparung fällt aus.
- und das wäre ausreichend.-
Und das ist so eben nicht (unbedingt) richtig.
Durch die niedrigeren Vorlauftemperaturen ist jetzt die Wärmeabgabe an den Heizköpern natürlich geringer. Wenn die Heizkörper vorher reichlich überdimensioniert waren, reicht es, diese etwas weiter aufzudrehen. Wenn sie eher knapp dimensioniert waren, dann halt nicht (oder es dauert zumindest erheblich länger).
Nicht desto trotz habt ihr Anspruch auf eine vernünftige Beheizung (rechtlich, darum: Anwalt oder Mietrschutzbund fragen). Entweder Vorlauftemperatur hochstellen und dadurch auf den Brennwerteffekt verzichten (was euch gut 10% höhere Energiekosten bescheren wird!) - oder die Heizkörper müssen durch größere bzw. solche mit höherer Wärmeabgabe ersetzt werden.
lg, mabuse