Umgestelltes Auto- rechtens ohne Dokumentation?

Hallo an alle:)
mein Sohn hat vor einer privaten Einfahrt geparkt (nach 22 Uhr). Allerdings war er auch der Meinung, das der Eigentümer genug Platz hat um sein Grundstück zu verlassen (stark bewohntes Gebiet).
Wahrscheinlich hat der Grundstückseigentümer die Polizei gerufen und diese dann den Abschleppdienst. Der Abschleppdienst stellte dann sein Auto 2 Straßen weiter hin (entgegengesetzt zur Fahrtrichtung und gegenüber einer Ausfahrt.
Als mein Sohn dann am morgen (5 Uhr) zur Arbeit wollte, war die Sucherei natürlich groß.
So viel um Vorwort.
Heute kam nun ein Schreiben von der Polizei, in dem er aufgefordert wird bis zum 11.12.20 Stellung zu nehmen. Aber nur dann, wenn er einen zwingende Entschuldigung vorhanden sei. Ansonsten müsse er die Abschleppkosten sowie die Kosten für den Polizeieinsatz bezahlen.

Ist eine solche Vorgehensweise richtig?
Muss eine solche Entscheidung(Umstellen des PKWS) nicht vom Ordnungsamt aus getroffen werden? „ruhender Verkehr“- Zuständigkeit doch Ordnungsamt oder?

ABER: keinerlei Fotos oder in irgend einer Form eine Dokumentation dem polizeilichen Schreiben beigefügt. Somit ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie genau sich die Situation verhält.
Besteht da ein Anrecht drauf? Oder verfängt man sich dann noch mehr.

Wir haben leider keine Ahnung, wie hoch die Straffe dafür ausfallen soll. :frowning:

Wäre toll, wenn jemand behilflich sein könnte. :slight_smile:

Das Knöllchen wird nicht so teuer sein, was teuer wird, ist die Rechnung vom Abschlepper, der das Auto umgesetzt hat.

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Die Polizei hat mit einer simplen Besitzstörung eigentlich nichts zu tun. Insofern wäre es mal gut, nachzulesen und zu berichten, zu welchem Vorwurf/zu welcher Straftat genau denn der Herr Sohn Stellung beziehen soll. Denkbar wäre z.B. Nötigung.

Akteneinsicht bekommt ein Rechtsanwalt, nicht aber der Beschuldigte selber.

Nun ja, einerseits spielt die Uhrzeit, wann man einem anderen die Ausfahrt zuparkt, keine Rolle. Einerseits hat man das Recht, seine Einfahrt dann benutzen zu wollen, wann man das für richtig hält, und andererseits gibt es mal ganz objektiv angemerkt, auch Berufe, bei denen man eben keinen standardmäßigen Tag-Nacht-Rhythmus hat. Andererseits ist es nun einmal eine Ein-/Ausfahrt und die darf man in voller Breite benutzen wollen. Entweder, weil man es einfach will, oder weil man einfach schlecht Auto fährt oder weil man einen Hummer oder einen Bulldozer sein Eigen nennt.

Gruß
C.

Hallo,

die Frage, die ich mir bei diesem und ähnlichen Threads stelle, ist die, warum eigentlich die Mama aktiv wird und nicht der Herr Sohn, der das Ganze ja zuerst mal zu verantworten hat.

&tschüß
Wolfgang

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Es kann sich auch um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handeln, parken vor einer Einfahrt zum Beispiel.

Bei Ordnungswidrigkeiten bekommt der Beschuldigte selbst Einsicht.

Hatte ich nicht auf dem Schirm. Ich ging davon aus, daß das ganze auf dem Privatgrundstück stattgefunden hat.

Weil der Sohnemann im Schichtdienst im Einzelhandel arbeitet und das jetzt vor Weihnachten. Er ist einfach total ko wenn er von der Arbeit kommt. Da hat Mama etwas mehr Zeit.

Das ist ja das, was wir auch nicht wissen. Ob Privatgrundstück oder nicht. In der Einfahrt ca. 30m weiter hinten, steht eine einzelne Garage. Dies hat Sohnemann erst am morgen gesehen, als er sein Auto gesucht hat.

Muss er die Einsicht schriftlich beantragen?

Hallo,
manchmal soll durch die Einfahrt ein Krankenwagen reinfahren koennen

ja, siehe § 49 OWiG
einfach kurz hinschreiben, dann schreiben die einem zurück, wo man Einsicht bekommen kann, vielleicht geht das bei euch ja auch per E-Mail
Wenn es denn um eine OWi geht. Da müsste ja auch im Brief mal was zu stehen, um was es überhaupt geht.

Einen abgesenkten Bordstein kann man eigentlich auch im Dunkeln nicht übersehen und der ist zu beachten, egal was sich hinten in der Einfahrt befindet.

Der Bordstein ist doch abgesenkt, oder?

Es ist eine reine Garageneinfahrt gewesen.

Das ist hier alles müßig. Sag jetzt einfach mal, was da im Brief drinsteht!

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Abschleppen/Umsetzen eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der Ersatzvornahme im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 52 Polizeigesetz des Landes NRW (PolG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung
Anhörung gemäß §28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW.

Vorwurf: KFZ stand „verkehrsbehindernd vor einer Garagenausfahrt“

Ahja, es geht also nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um ein Verwaltungsverfahren. Grundlegend solltet ihr da auch Akteneinsicht bekommen, siehe § 29 VwVfG.

vereinfacht: Auto stand vor Einfahrt, das Auto muss weg, von euch war keiner da, die vom Grundstück dort konnten es auch nicht wegbewegen, also riefen die den Staat zur Hilfe, der Staat konnte das Auto auch nicht wegbewegen, also beauftragte der jemanden, der es wegschaffen konnte, bezahlte den und der Staat will von euch jetzt die Kohle dafür zurück

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Vielen herzlichen Dank :slight_smile:

Wie kommst Du darauf?
Die OWI „Parken vor Grundstücksausfahrt“ war schließlich Auslöser für die Umsetz-/Abschlepp-Aktion.

Die „Gebühren“ für das Falschparken (mind. € 15,-) kommen zu den Abschlepp-Kosten noch hinzu.

@X_Strom
Ich möchte anregen, den ganzen Thread ins Brett Verkehrsrecht , wo er hingehört, zu verschieben.

Danke

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