Umgeung der Meisterpflicht?

Hallo zusammen.

Ich möchte so bald wie möglich einen kleinunternehmerbetrieb als Nebentätigkeit gründen.

Ich bin gelernter Metallbauer, Fachrichtung Konstruktionstechnik aber seit sieben Jahren in der Industrie beschäftigt.

Ich habe vor aus Zukaufteilen und Schweißteilen einen Kerzenständer zu fertigen und auch farblich zu bearbeiten, sprich anstreichen oder lackieren.

Um dies zu realisieren rief ich bei der zuständigen Handwerkskammer an und bat um einen Beratungsgespräch und wurde gleich nach meinem Meistertitel gefragt. Dies musste ich verneinen.

Die Dame bat mich um meine Anschrift und wolle mir einen Bogen zur Erteilung der Ausnahmebewilligung nach § 8 der HwO zukommen lassen.

Ich hab den Antrag ausgefüllt und geschrieben das ich außer den Schweißarbeiten keine metallbauerüblichen Arbeiten durchführe und ich meine Arbeit eher im künstlerischen Bereich zu verstehen weiß.

der antrag wurde natürlich abgelehnt mit der begründung das mir mit 28 jahren durchaus zuzumuten ist eine meisterprüfung abzulegen.

Ich will mich auf Kerzenhalter und Ständer festlegen die entweder stehen oder hängend an Wand und Decke angebracht werden können.
Desweiteren strebe ich den Handel mit passenden Kerzen an.
Ist diese Ausübung irgendwie realisierbar, oder ohne meisterbrief nicht möglich?

Könnte ich auch beim Gewerbeamt lediglich den Handel mit Kerzen und Kerzenständern angeben ohne zu erwähnen das ich die Dinger selbst fertige?

Oder kann ich mich einfach als Künstler selbstständig machen und bin somit raus aus dem Thema Handwerkskammer?

Sorry für so viele offene Fragen, aber ich finde im Netz leider nichts passendes, da ich weder eine Schlosserei, noch eine KFZ-Werkstatt eröffnen möchte…

Für Antworten wäre ich sehr dankbar nachdem mich nun die HWK so verunsichert hat.

Beste Grüße und vielen Dank im Voraus,

Christian

Hallo Christian,
wahrscheinlich ist es für dich das Einfachste, dich als freischaffender Künstler beim Finanzamt anzumelden.
Dann kannst du deine Kerzenständer als Kunst verkaufen und hast auch steuerlich nichts zu befürchten, solange du nicht über einen bestimmten Betrag kommst.Das heißt, wenn du hauptberuflich noch irgendwo beschäftigt bist, fallen deine Kerzenständer eventuell sogar noch unter „Liebhaberei“ und müssen nur als solche auf deiner Steuererklärung angegeben werden. Die genauen Freibeträge findest du über Google. Als Gewerbetreibender musst du dich bei der Handelskammer anmelden und Versicherungsbeiträge zahlen.
Hoffe, ich konnte dir helfen.
Liebe Grüße,
Pia

Hallo Pia.

Erstmal danke für deine hilfreiche und schnelle Antwort. Das selbe hat mir der Herr von der Handwerkskammer auf Umwegen auch geraten. Zwar nicht konkret aber immerhin.

Die frage ist nür ob das Finanzamt den Künstlerischen Aspekt in meiner Arbeit sieht, aber das werd ich morgen herausfinden und berichten.

Dir schon mal herzlichen Dank und

liebe Grüße zurück,

Christian

Ohne Meisterbrief, man muss nichts umgehen.
Handwerk ohne Meisterbrief.

Hallo,

aber wenn man dein Anliegen liest, kann man es ja kaum glauben.

Natürlich kannst du Kerzenständer ohne Meisterbrief und ohne Handwerkskammer herstellen und vertreiben. Mit einem solchen Vorhaben / Gewerbe hat die Handwerkskammer überhaupt nichts zu tun und ist auch hier nicht zuständig.

Dein erster Fehler war sicher, die Handwerkskammer überhaupt zu fragen ! Recherchier doch einmal im Internet zum Thema Handwerkskammern – Ausnahmebewilligung etc. da findest du Hunderte von Seiten, wo Existenzgründern suggeriert wird sie bräuchten einen Meisterbrief.

Fakt ist Folgender:

In fast allen Handwerksberufen (Ausnahme Gesundheitsberufe) kann man sich auch ohne Meisterbrief selbständig machen, wenn man die gesetzlichen Regelungen dazu einhält. Ob dies nun den Handwerkskammern gefällt oder nicht.
Hält man die gesetzlichen Vorgaben ein, dann ist dies legal und verbrieftes deutsches Recht !
Hierzu sollten sich Handwerker unbedingt einmal die folgende Seite anschauen.

www.ohnemeisterbrief.de

Aber zurück zu deinem Vorhaben.
Wenn du Kerzenständer herstellen willst, dann wirst du das ja Industriemäßig tun wollen, denn ich gehe davon aus, dass du viele Kerzenständer verkaufen willst.
Dann meldest du dein Gewerbe einfach beim Gewerbeamt an, etwa: Vertrieb und Herstellung von Kerzenständern, - und Zubehör. Man wird Zwangsmitglied bei der IHK (Industrie und Handelskammer).

Wenn die Handwerkskammer hier weiter Schwierigkeiten machen sollte, wendest du dich dann an die IHK und teilst den Sachverhalt mit. Sollte das nicht reichen, schreibst du an das Wirtschaftsministerium in deinem Bundesland einen Beschwerdebrief, denn die sind Aufsichtsbehörde der Handwerkskammer.

Stell dir vor, jeder in Deutschland der ein Schweißgerät anschaut, - oder gar etwas schweißt bräuchte einen Meisterbrief !?! Dann würde unser Wirtschaftssystem zusammen brechen. Das ist auch Unsinn.

Lass dich nicht beirren oder gar abschrecken.

Mit besten Grüßen.