Besten Dank für die Antwort.
Ich muß dazu aber nochmal nachfragen, da es hitzige Diskussionen gab: Der Leistungsempfänger sagt „Das Finanzamt und mein Steuerberater sagen, daß die Bauleistung im privaten Bereich ohne Anwendung des § 13 b UStG, also immer brutto zu berechnen sind“. Da fühlte ich mich veranlaßt, nochmal zu recherchieren.
Becksche Steuergesetze - Anwendung § 13 b UStG - ja.
Becksche Steuerrichtlinien - Anwendung § 13 b UStG - ja, gemäß Abschnitt 13b.3 Absatz 12 UStAE
BMF-Schreiben vom 8. Mai 2014 - IV D 3 - S 7279/11/10002-03 (2014/0419586) - der vorgenannte „Absatz 12 wird gestrichen“, soll heißen, daß der nichtunternehmerische Bereich des Bauunternehmers eben ausgenommen ist von der Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13 b UStG. - also nein -
Wat nu?
Wurde dieses BMF-Schreiben bezüglich Abs. 12 wieder revidiert? Das habe ich allerdings nicht gefunden.
Bemerkenswert ist, wieviele BMF-Schreiben den UStAE nach dem Schreiben vom 8. Mai 2014 geändert haben.
Kann mir bitte jemand mal die Info zukommen lassen, welches BMF-Schreiben den UStAE ggf. so geändert hat, daß der Abschnitt 13.3 Abs. 12 UStAE wieder anzuwenden ist?
Würde mir ganz viel helfen, da ich gegen einen in seiner Meinung ganz sicheren Leistungsempfänger und seinen „Steuerberater“ ankommen müßte. Und der von mir betreute Leistungserbringer will sich den Leistungsempfänger nicht vergraulen, steht also quasi auf seiner Seite. Sieht aus wie 3:1 gegen mich… 
Ich danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald