Umlage der Erschliessungskosten mit welchem Schlüssel?

Hallo,

bei uns wurde in den letzten Jahren ein Gebiet an einer einzigen Straße erschlossen.
Das teilt sich auf 3 Arten auf:

  1. Alte Anlieger, die am Beginn dieser Straße wohnen
  2. Neu Anlieger größtenteils Gewerbe, die links und rechts an der Straße liegen, aber auch Privatleute
  3. 1 Privatier, der mit einem Teil seines Grundstücks hier erschlossen wird

Die Frage stellt sich hier, wonach kann die Gemeinde hier eine Schlüsselung vornehmen, so dass die Erschliessungskosten der Straße verteilt werden?

Danke!

Hallo,

was sagt denn die örtliche Satzung dazu?

Grüße

Danke :slight_smile:

Was sagt dem Laien bitte die örtliche Satzung?

Grüße