Ist es statthaft, bei der Umlage der Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung die Gewerbemieter mit der anteilig dreifachen Summe im Vergleich zu den Wohnungsmietern zu belasten,obwohl dies in den vergangenen Jahren nicht der Fall war und auch im Mietvertrag nicht so vereinbart wurde ?
Hi,
wenn sich die Grundsteuer für Gewerbe im gleichen Maße erhöht hat, ja
cu