Darf der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter „abwälzen“ in dem er sie einfach in die Warmmiete reinrechnet?
Die Grundsteuer ist doch die Steuer die man bezahlen muß weil einem „Grund“ gehört. Aber dem Mieter gehört ja kein Grund.
Und der Vermieter bekommt ja Geld dafür dass er seinen Grund vermietet -wovon er dann ja eigentlich auch die Grundsteuer zahlen kann…
(Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht zu chaotisch ausgedrückt…)
Darf der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter „abwälzen“
abwälzen darf er sie natürlich nicht, aber er darf sie umlegen.
in dem er sie einfach in die Warmmiete reinrechnet?
Wenn er schlau ist, weist er sie in der Nebenkostenabrechnung aus. Er kann das aber auch bleiben lassen und die Grundsteuer aus der Miete bezahlen.
Die Grundsteuer ist doch die Steuer die man bezahlen muß weil
einem „Grund“ gehört.
Nicht, weil einem Grund gehört, sondern weil die Gemeinde Leistungen in Rechnung stellt, die sie nicht getrennt ausweist. Diese Leistungen kommen dem zugute, der da wohnt, u.a. dem Mieter.
Aber dem Mieter gehört ja kein Grund.
Das walte Hugo.
Und der Vermieter bekommt ja Geld dafür dass er seinen Grund
vermietet -wovon er dann ja eigentlich auch die Grundsteuer
zahlen kann…
Das tut er doch. Was wäre daran falsch?
Manch ein Mieter meint, der Vermieter habe Steuern gefälligst aus seiner eigenen Tasche zu bezahlen, vergisst aber dabei, dass der Vermieter keinen Geldscheißer zuhause stehen hat, sondern erstmal die Steuern verdienen muss. Genauso wie der Malocher erstmal in Lohn und Brot sein muss, bevor er Steuern zahlen kann.