angenommen, ein haus hätte fünf wohnungen, von denen eine der vermieter selbst bewohnt.
die heizkosten müßten ja nach der heizkostenverordnung zu 50-70% nach verbrauch umgelegt werden.
nun ist es so, daß im ganzen haus (fußbodenheizung) keine wärmemengenzähler installiert sind und deren einbau einen nicht unerheblichen aufwand bedeutet.
ist es rechtlich einwandfrei, wenn sich mieter und vermieter per mietvertrag einigen, daß die heizkosten zu 100% nach der wohnfläche umgelegt werden?
welche anderen umlageverfahren wären möglich?
angenommen, ein haus hätte fünf wohnungen, von denen eine der vermieter selbst bewohnt.
die heizkosten müßten ja nach der heizkostenverordnung zu 50-70% nach verbrauch umgelegt werden.
Ja, wenn nicht die dortigen Ausnahmen gelten (u.a. §11).
nun ist es so, daß im ganzen haus (fußbodenheizung) keine wärmemengenzähler installiert sind und deren einbau einen nicht unerheblichen aufwand bedeutet.
Das ist objektiv so oder behauptet lediglich jemand?
ist es rechtlich einwandfrei, wenn sich mieter und vermieter per mietvertrag einigen, daß die heizkosten zu 100% nach der wohnfläche umgelegt werden?
Also grundsätzlich gehen die gesetzlichen Bestimmungen vor (§ 2).
welche anderen umlageverfahren wären möglich?
Wenn nichts gemessen wird und noch nie wurde, dann gibt es erstmal keine anderen.
Der Mieter könnte eventuell die Rechnung pauschal um 15% kürzen (§12 Abs. 1).
Grundsätzlich sollte man sowas immer von einer fachlich versierten Person für den konkreten Fall prüfen lassen. Grundsätzlich sollte man als Mieter auch bedenken, dass die Verbraucherfassung nicht kostenlos zu haben ist und ob man sich wegen vielleicht nichts oder nicht viel mit seinem Vermieter streiten will.
nun ist es so, daß im ganzen haus (fußbodenheizung) keine wärmemengenzähler installiert sind und deren einbau einen nicht unerheblichen aufwand bedeutet.
Das ist objektiv so oder behauptet lediglich jemand?
das behauptet der vermieter. es ist nicht damit getan, verdunsterröhrchen irgendwo aufzuklipsen, sondern es müssen für jede wohnung wärmemengenzähler eingebaut werden.
diese benötigen entsprechende adapterstücke, die erstmal in die zuleitung eingebaut werden müssen.
für den wahrscheinlichen fall, daß diese leitungen zu kurz aus der wand ragen, müssen die rohre weit genug freigelegt werden. und so kommt eins zum anderen.
welche anderen umlageverfahren wären möglich?
Wenn nichts gemessen wird und noch nie wurde, dann gibt es
erstmal keine anderen.
Der Mieter könnte eventuell die Rechnung pauschal um 15%
kürzen (§12 Abs. 1).
interessant. das hatte ich wohl irgendwie überlesen.
d.h. im extremfall bleibt der vermieter auf 15% der heizkosten sitzen und muß dann selbst abwägen, ob der einbau der meßeinrichtungen nicht billiger käme…?
ja, der VM bliebe auf den 15% „sitzen“. Der Einbau von Zählern kann aber auf die (den) Mieter umgelegt werden, insofern kann sich auch der Mieter überlegen, auf welchen Kosten er „sitzenbleiben“ will.