Umlage für Straßenneubau auf Mieter

Bei uns wird die Straße erneuert, der AZV verlegt ebenfalls eine Abwasseranlage. Meine Frage:
Ich wohne in einem Mietshaus welches Zwangsverwaltet wird. Kann der Zwangsverwalter die anfallenden Kosten für den Straßebau und Abwasseranlage auf die Mieter anteilmäßig umlegen??
MfG R.H.

Hallo, R.H.,
zur Herstellung oder zur Verbesserung der Erschliessung von Grundstücken (Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Strassenentwässerung, Strassenbeleuchtung,Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung) können die E i g e n t ü m e r der anliegenden Grundstücke zu Beiträgen herangezogen werden. Grundlage ist das KommunalAbgabenGesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes.

Da es sich nicht um regelmässig wiederkehrende Kosten zur Bewirtschaftung des Grundstücks handelt, können diese Beiträge nicht auf die Wohnungsmieter umgelegt werden. Diesem Grundsatz sollte die Zwangsverwaltung des Grundstücks nicht entgegen stehen. Im Zweifelsfall sollte die Rechtsgrundlage für eine derartige Forderung verlangt werden. Wenn der Zwangsverwalter auf seine Forderung besteht, bleibt nur die Konsultation eines Mietervereins oder eines Rechtsanwaltes.
M. f. G. Renaux