Angenommen, die Kaltwasserzähler in einem Mietshaus (in jeder Wohnung vorhanden) müssen ausgetauscht werden, weil eine Nacheichung teurer als ein Neueinbau wäre.
Weiter angenommen, dass den Mietern die Kosten für die bisher eingebauten Zähler nicht in Rechnung gestellt wurde, im Mietvertrag aber die „Kosten der Wasserversorgung“ vereinbart sind.
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Kann man die Miete der neuen Geräte zukünftig in den Nebenkosten umlegen? Oder kann man auch die Geräte kaufen, was ja über die Jahre gerechnet günstiger wäre, und die Kosten auf die Jahre der Eichgültigkeit auf die Mieter umlegen?
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Müssen die Mieter vorher informiert werden oder haben sie gar eine Möglichkeit, sich der Kostenumlage komplett zu verwehren?
Danke!