Umlage Kaltwasserzählerkosten möglich?

Angenommen, die Kaltwasserzähler in einem Mietshaus (in jeder Wohnung vorhanden) müssen ausgetauscht werden, weil eine Nacheichung teurer als ein Neueinbau wäre.
Weiter angenommen, dass den Mietern die Kosten für die bisher eingebauten Zähler nicht in Rechnung gestellt wurde, im Mietvertrag aber die „Kosten der Wasserversorgung“ vereinbart sind.

  1. Kann man die Miete der neuen Geräte zukünftig in den Nebenkosten umlegen? Oder kann man auch die Geräte kaufen, was ja über die Jahre gerechnet günstiger wäre, und die Kosten auf die Jahre der Eichgültigkeit auf die Mieter umlegen?

  2. Müssen die Mieter vorher informiert werden oder haben sie gar eine Möglichkeit, sich der Kostenumlage komplett zu verwehren?

Danke!

Hallo!

Lies selbst : http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasser…

Wasseruhren ,Wärmemengenzähler, Gasuhren oder Stromzähler können nicht vor Ort nachgeeicht werden. Das ist z.B. bei Waagen im Handel möglich.

Wasseruhren werden gegen neu geeichte(fabrikneue) Uhren getauscht. Je nach Eichfrist nach 5 , 7 oder 10 Jahren.

MfG
duck313

Genau deshalb müssen sie ja ausgetauscht werden (Nacheichen wäre zu teuer bzw. teurer als Neueinbau).

Da es also nicht um eine Modernisierung geht (denn es sind ja schon welche vorhanden), war meine Frage, ob die voraussichtlich entstehenden und umlegbaren (Danke für den Link!) Mietkosten den Mietern vorher angekündigt werden müssen?

Und bzw. oder dürfte der VM die Geräte auch kaufen und die Kosten dafür über die Jahre der Nutzung (= Eichdauer) auf die Mieter umlegen? Günstiger wäre dies ja für die Mieter. Das ist mir noch nicht so ganz klar.

Kosten für den Einbau sind nicht umlegbar, oder?

Hallo!

Wenn man einmal Wasseruhren gekauft hatte, dann kann man nachher einen Eichservice abschließen.
Das ist ein Vertrag, der die Überwachung der Eichpflicht und den rechtzeitigen Tausch der Uhren übernimmt.
Man zahlt dafür eine gleichbleibende jährliche Summe, die man voll auf die Mieter umlegen darf.

Beispiel:. http://www.witter.de/waermezaehler/eichservice.htm

Man muss doch keine Kosten ankündigen, die nach Heizkostenverordnung umlagefähig sind. Hauptsache man hat sie im Vertrag drin, sei es einzeln aufgeführt oder als Auszug aus dem Gesetz.

Wenn man das als Vermieter selbst machen will ?

man beschafft nach 6 Jahren stets neue Zähler und lässt sie einbauen. Gut, aber dann müsste man diese Kosten auch auf 6 Jahre verteilen.

Aber warum sollte Vermieter das eigentlich machen. Er muss ja vorfinanzieren.

MfG
duck313

Hallo,

die Entscheidung hat dir der Gesetzgeber bereits abgenommen…:smile:

Denn in absehbarer Zeit wird es ohnehin nur noch elektronische Meßgeräte geben.

Stichwort „Smartmeteering“

Die Versorgungsunternehmen haben im Bereich Gas-und Elektrizität bereits mit dem Austausch der alten „Mechanischen“ Zähler begonnen und das wird sich auch im Bereich der Wasserversorger fortsetzen.
Diese Smartmeter müssen alle 10 Jahre getauscht werden und wer glaubt,das sich die Hersteller dann auch noch alte mechanische Geräte im Programm halten…*grinz*…

Angenommen, die Kaltwasserzähler in einem Mietshaus (in jeder
Wohnung vorhanden) müssen ausgetauscht werden, weil eine
Nacheichung teurer als ein Neueinbau wäre.

  1. Kann man die Miete der neuen Geräte zukünftig in den
    Nebenkosten umlegen?

Selbstverständlich: „… die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung…“ sind gem § 2 Nr. 2 umlagefähige Betriebskostenart. http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

  1. Müssen die Mieter vorher informiert werden

Demnach nicht, die entsprechende Berechnungsgrundlage ist ja mietvertraglich benannt. Allerderings habe ich in der Ankündigung der Massnahmen wg. der damit verbundenen Unannehmlichkeiten kurzfrisitiger Wasserabsperrung den Hinweis angeschlossen, dass diese Massnahmen nicht nur erfoderlich, sondern auch im Interesse des Mieters sind, wenn er dadurch exakte Verbräuche abgerechnet bekommt. Das möchte und akzeptiert nun jeder :smile:

haben sie
gar eine Möglichkeit, sich der Kostenumlage komplett zu
verwehren?

Nein, s. § 2 Nr. 2 BertrKV.

G imager