Umlage meiner Heizungsleasinggebühren?

Es wurde ein Vertrag mit einem Enegielieferant über den Einbau einer Heizungsanlage abgeschlossen.
Der Leasingvertrag läuft über mehrere Jahre und beinhaltet auch die jährliche Wartung durch den Schornsteinfeger. Kann eine gewisser Teil, z.B. 10-bis 15 % der Leasinhkosten auf die Mieter umgelegt werden oder die Schornsteinfegerkoste, die aber dem Vermieter nicht direkt in Rechnung gestellt werden?
Es ist schwer, hier Auskünfte im Internet zu bekommen.

Hallo Ferry6969,

meiner Meinung nach ist das ist eher ein Problem der umlagefähigen Kosten an den Vermieter.
Der Leasingvertrag ist doch sicher gesplittet in Leasingkosten der Heizanlage und Serviceleasing. Kosten der Heizungsanlage können nicht umgelegt werden. Das ist das Vergnügen des Eigentümers. Sollte dadurch evtl. der Verbrauch der Heizkosten gesenkt werden ist zu überlegen, ob die Miete erhöht werden kann. Wartungskosten, wie Schornsteinfeger oder Wartungskosten der Heizanlage können wiederum umgelegt werden. Da kannst Du vielleicht eher was im Internet bei Mietnebenkosten finden. Dann kommt es auch darauf an, was im Mietvertrag steht.
Viel helfen konnte ich Dir leider nicht.
Liebe Grüße Maxi S

Hallo ferry,

der Vertrag läuft zwischen Leasingeber und Leasingnehmer (Vermieter der Wohnungen?).
IN wie fern die Kosten vom Vermieter auf die Wohnungsmieter umgelegt werden können, erfragst Du am besten beim Mieterschutzbund bzw. Grundeigentümerverband.
Der Leasingvertrag ist davon nicht betroffen.

Also diese Art von Leasingvertrag dürfte auch kaum bekannt sein bzw. ist das erste Mal, dass ich davon höre. Bzgl. der Kosten würde ich jetzt mal denken, dass diese je nach Mietvertrag an den Mieter weitergegeben werden können. Aber das dürfte mehr in den Bereich von Wohnungsmietverträgen liegen. Ich kann hier keine fundierte Antwort geben.

Sorry, aber davon habe ich keine Ahnung, ob die Leasingkosten für die Heizungsanlage auf die Mieter umgelegt werden können…

Hallo ferry6969,
leider kann ich hierzu keine Auskunft geben - weiß es nicht.
Grüße aus der Pfalz

NEIN - vergl. BGH, Urteil vom 17.12.2008 – VIII ZR 92/08 –

w/Schornsteinfegerkosten (habe ich bei „wer-weiss-was“ gefunden:

In einer Nebenkostenabrechnung taucht der Posten
„Schornsteinfeger“ auf.
Muss dieser nun bezahlt werden, auch wenn man gar keinen
Schornstein benutzt und auch keine Emissionen verursacht, da
man sowohl mit Strom heizt (Nachtspeicherheizung) als auch
sein Wasser mit Strom (Curchlauferhitzer) erwärmt?

Hallo,

die Umlage des Kaminkehres ist nur dann zulässig, wenn die Anlagen ( Kamin und/oder Heizung benutzt werden. Da bei einer elektrischen Heizung keinerlei Emmission anfällt, sind diese Kosten nur auf die Mieter/Vermieter umlagefähig die durch entsprechende Heizung/Warmwasseraufbereitung den Kamin nutzen.

Im übrigen müssen die Kosten des Kaminfegers ( wenn der Kamin genutzt werden muss ) ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Eine Umlage ohne Vereinbarung ist auch über die Heizkosten nicht zulässig.

Für E-Heizungen ist ohnehin kein Kaminfeger zu bezahlen.

Hier kann ich leider keine Antwort geben, da es sich um eine Mietrecht Immobilienangelegenheit handelt. Hier sollten Sie einen juristischen Experten aus dem Bereich Mietrecht konsultieren.

MfG
RSM

sorry keine Ahnung _ würde ich beim Mieterverein oder einem Wohnungsverwalter erfragen

Hallo,

sowas ähnliches kommt jetzt auch auf mich zu, daß eine neue Heizungsanlage über einen Art Mietvertrag mit einem monatlichen Mietbeitrag an die Stadtwerke ( welchen ich zu leisten habe an die Hausverwaltung )auf mich zukommt. Dies ist nicht so ohne weiteres anteilig auf den Mieter umlegbar. Meine Strategie wird sein, daß ich basierend auf einer neuen Heizungsanlage und der Reduzierung der Heizkosten und des dadurch komfortableren Wohnen des Mieters, ich den Kaltmietpreis um den monatlichen Heizungsmietpreis erhöhe den ich zu zahlen habe.
Wie man dies am Besten dem Mieter schriftlich mitteilt weiß ich noch nicht genau, denke aber wie oben beschrieben, wegen der Heizkostenreduzierung des Mieters, da der Wirkungsgrat der neuen Anlage um einiges besser ist als der der fast 20 Jahre alten noch jetzigen Anlage.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Bin auf diesem Gebiet kein Fachmann. Ich befasse mich dem Leasing und der Vermietung von mobilen Wirtschaftsgütern

Schornsteinfegerkosten gehören meines Wissens zu den Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können.
bzgl. der Leasingkosten kann ich keine Angaben machen.