Liebe/-r Experte/-in,
die HAusverwaltung will das Dach des Mietshauses isolieren. Der Kostenvoranschlag liegt uns als reine Zahl vor: ca 90.000 zzgl MwSt.
Bei der Berechnung zur Erhöhung der Miete wird der Gesamtbetrag incl. MwSt verwendet.
Muss man nicht die MwSt aus dieser Berechnung herausnehmen?
Die Hausverwaltung ist doch Gewerbe und die MwSt ein durchlaufender Posten, oder?
Danke
Alfons
kann ich leider nicht beantworten
Hallo Alfons,
Die Umlage inklusive Mehrwertsteuer ist richtig. Die Mehrwertsteuer stellt in diesem Fall keinen durchlaufenden Posten dar. Die Hausverwaltung kann die zu zahlende Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen. Zwar ist sie ein Gewerbe, aber nicht immer ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Es kommt auf den „Folgeumsatz“ an. Also in dem Beispiel hier verhält es sich so, dass die Hausverwaltung als letzte Handlung das Haus oder die Wohnungen vermietet. Die Vermietungserlöse (also die Miete) ist umsatzsteuerfrei. Das bedeutet für die Renovierungskosten, dass die Hausverwaltung die Umsatzsteuer dafür auch tragen muss. Sie kann die Steuern nicht zurückbekommen, weshalb eine Umlage auf die Mieter nur verständlich ist.
Das Ganze gilt jedoch nur, wenn die Vermietung an Privatleute erfolgt, wovon ich jetzt mal ausgegangen bin!
Ich hoffe ich konnte helfen (auch wenn es leider eine „schlechte“ Nachricht war).
Gruß
Torsten
Jetzt verstehe ich das, Danke.
Es stimmt, der Eigentümer ist ein Privatmensch, der die UmSt nicht absetzen kann.
Deine Antwort hat mir sehr geholfen.