Umlage Müllentsorgungskosten auf Mieter

Hallo, es liegt folgender Fall vor. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Wir sind Mieter und haben ein Schreiben erhalten, wonach alle Mieter den von ihnen angesammelten Müll in Garten, Kellergängen und Haus zu beseitigen haben. Was binnen 4 Wochen nicht weggeräumt ist, soll vom Vermieter entsorgt werden und die Kosten dafür sollen auf alle Mieter umgelegt werden. Wir wohnen erst seit eineinhalb Jahren in besagtem Haus und ein Großteil des Mülls stand schon vor unserem Einzug und ist teilweise sogar auf ehemalige Mieter zurückzuführen. Ist es rechtens derartige Kosten auf die bestehende Hausgemeinschaft umzulegen?
Ein Bsp: Bei unserem Einzug war unser Keller nicht leer geräumt. Die Hausverwaltung sagte uns, dass wir den Inhalt des Kellers in den Gang stellen sollen, sie würden sich um die Entsorgung kümmern. Diese Kosten hätte man ja dann eindeutig unseren Vormietern zuordnen und entsprechend abrechnen können. Die Sachen stehen aber heute immer noch und sollen somit auch auf Kosten aller Mieter entsorgt werden. Ist das rechtens oder kann man sich dagegen wehren.

Hallo und sorry dass ich hier nicht helfen kann. Das ist keine Frage der Abfallentsorgung sondern des Mietrechts

Nein das ist nicht Rechtens, da der vermieter selber für sein Mühl zuständig ist und er kann die kosten die dadurch entsteht es später selber von den Vormieter erlangen

Hat der Vormieter zu verantworten und auch ggf. zu bezahlen