Umlage Treppenhausreinigung auf Mieter

Hallo,

Kann ein Vermieter so ohne weiteres eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen?
Lässt sich hier irgendwie dagegen vorgehen?

Hintergrund sind nicht erfolgende Reinigungen durch ein paar andere Mietparteien, wofür jetzt alle büßen müssen.

Vielen Dank.

Im Mietvertrag steht dazu folgendes:

  1. Die Reinigung der Kellertreppen, der Kellerflure, der Hofräume einschließlich evtl. vorhandener Tordurchfahrten sowie des Mülltonnenstandplatzes erfolgt durch alle Mieter nach Maßgabe einer vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsordnung; die Reinigung der Vorgärten […]
  2. Jeder Hausbewohner ist verpflichtet, den zu seiner Wohnung führenden Teil des Flures und der Treppe wenigstens zweimal wöchentlich gründlich zu reinigen und an den übrigen Tagen sauberzuhalten. […]
    3.-7. […]
  3. Sofern für die in Abs. 1 und 2 ein Dienstleister oder Hausmeiter mit der Durchführung der dort genannten Aufgaben beauftragt worden ist, entfällt natürlich die Pflicht des Mieters zur Übernahme dieser Tätigkeiten für den Zeitraum der Beauftragung des Dienstleisters / Hausmeisters. Im Gegenzug ist der Mieter zur Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten verpflichtet.

Wir können da nicht helfen und empfehlen einen Anwalt zu Rate zu ziehen oder den Mieterschutzverein.

Juristisch festlegen kann ich mich da nicht, aber meiner Meinung nach steht doch unter Punkt 8, dass der Vermieter das kann und dass auch die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Ich habe auch in einem Haus mit vielen Mietparteien gewohnt und es gab immer einige, die die Treppe nicht geputzt haben. Da hätte sich aber jemand beim Vermieter beschweren müssen, da er es selbst nicht gemerkt hat. Er wohnte ziemlich weit weg.

Man weiß ja jetzt auch nicht, ob er die Mieter, die ihren Verpflichtungen nicht nachkamen, vorher mehrmals dazu (erfolglos) aufgefordert hat. Vielleicht fragst Du mal beim Mieterverein nach, die können da eher verbindliche Aussagen machen.

Hallo!

Im Grunde greift der Vertragstaxt nur auf bereits bestehende Reinigungsverträge zurück,denn es ist in Vergangenheit ( … beauftragt worden ist ) formuliert. Das ist aus Sicht des Vertragsabschlusses aber nicht der Fall gewesen.
Dann hätte es lauten müssen " … Vermieter behält sich vor,die Mieterreinigung nach Ankündigung auch durch Fremdfirma erledigen zu lassen und Kosten anteilig umzulegen…"

Jetzt könnte man sich streiten,ob es nachträglich gemacht werden kann und umgelegt werden darf.
Vielleicht hatte man die „Nichtputzer“ erst abmahnen müssen und die Fremdreinigung ankündigen müssen,wenn es weiterhin nicht klappt.

Die Treppenhausreinigung/Wegereinigung gehört grundsätzlich schon zu den umlegbaren Nebenkosten.

MfG
duck313

Es steht doch schon im Vertrag drin. Das ist zwar ärgerlich, aber ich denke dass es nicht viel Sinn hat dagegen vorzugehen.
Eine interessante Möglichkeit ist- den Vermieter zu fragen ob dies jemand aus dem Haus übernehmen könnte. Natürlich gegen entsprechende Entlohnung. Das könnte ewas preiswerter werden als eine Firma, aber auch hier fallen noch Lohnnebenkosten an die man bedenken muss.
Falls jemand einen Nebenlob gebrauchen kann…

Hallo chermann.

Ich empfehle ein Rundschreiben an alle Mieter mit dem Hinweis auf die vertraglichen Regelungen des Mietvertrages und Fristsetzung.

Ist die Frist abgelaufen und die Mißstände immer noch vorhanden, Beweis mit Bildern und Zeugen, sind sie als Vermieter und oder Eigentümer des Wohnhauses berechtigt eine Fachfirma zu beauftragen und die Kosten auf den Mieter umzulegen.

Der Mieter kommt seiner Verpflichtung aus dem Mietvertrag nicht nach, also muss er mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

So würde ich in genanntem Fall vorgehen.

Gruß

BHS-Huber

JA, Vermieter sind sogar dazu verpflichtet um den Hausfrieden zu erhalten und Mieterstreit untereinander aus dem wege zu gehen; machen das eigentlich nur auf Wunsch wenigstens eines mieters der die kosten nicht vom HartzIV Amt bezahlt bekommt.
Gerade weil die Sozialämter bzw. HarzIV Ämter - jetzt nennen die sich wohl JobCenter die Kosten voll übernehmen, werden diese Leute ermuntert keine Hausordnung mehr zu machen

Hallo,
das aus ist eine übliche Praxis, außerdem steht im Mietvertrag eindeutig drin, dass eine Umlage erfolgen kann.

Ja, steht ja anscheinend im Vertrag schon drin.

http://www.immo-magazin.de/mietrecht-betriebskostena…

Darüberhinaus: Das ist eine absolut gängige Praxis, das über die Betriebskostenabrechnung (Nebenkosten) einzubringen.

Es gibt nur eine Antwort , gehe zum nächsten Mieterverein und Miterbund und lass Dich richtig gut beraten . Diese kennen sich mit den Gesetzen aus ! Und nimm die Betriebskostenabrechnung gleich mit . Wenn das nicht stimmt , dann ist dort noch mancher Mist der nicht rein gehört ! Das habe ich auch noch nicht gehört . Es war ein Fehler diesen Mietsvetrag zu unterschreiben ohne einen Mieterbund oder Verein !  Mitglied zu werden ist immer gut und der Beitrag kostet so um die 60,00 Euro pro Jahr . Das lohnt sich immer !

Wenn du eine ordendliche Rechtsberatung möchtest, gehe zu einem Mietrechtsanwalt. Die Qualität der Vereinsanwälte lässt manchmal zu wünschen übrig. Wie sagte mal einer: Ein guter Anwalt geht in eine Kanzlei.
Das Problem ist neben der Qualität auch die ideologische Grundeinstellung. Da wird manchmal ohne Betrachtung der Gesamtsituation um 50ct gekämpft wie ein Löwe. Das Mieter-Vermieter-Verhältnis ist dabei völlig nebensächlich. Der Mieter obsiegt dabei uU. und muss dafür beim nächsten Problem die Suppe auslöffeln.

Die Werbespam für den Mieterverein geht mir irgendwie gegen den Strich.

vnA