Hallo,
Kann ein Vermieter so ohne weiteres eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen?
Lässt sich hier irgendwie dagegen vorgehen?
Hintergrund sind nicht erfolgende Reinigungen durch ein paar andere Mietparteien, wofür jetzt alle büßen müssen.
Vielen Dank.
Im Mietvertrag steht dazu folgendes:
- Die Reinigung der Kellertreppen, der Kellerflure, der Hofräume einschließlich evtl. vorhandener Tordurchfahrten sowie des Mülltonnenstandplatzes erfolgt durch alle Mieter nach Maßgabe einer vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsordnung; die Reinigung der Vorgärten […]
- Jeder Hausbewohner ist verpflichtet, den zu seiner Wohnung führenden Teil des Flures und der Treppe wenigstens zweimal wöchentlich gründlich zu reinigen und an den übrigen Tagen sauberzuhalten. […]
3.-7. […] - Sofern für die in Abs. 1 und 2 ein Dienstleister oder Hausmeiter mit der Durchführung der dort genannten Aufgaben beauftragt worden ist, entfällt natürlich die Pflicht des Mieters zur Übernahme dieser Tätigkeiten für den Zeitraum der Beauftragung des Dienstleisters / Hausmeisters. Im Gegenzug ist der Mieter zur Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten verpflichtet.