Umlage von div. Kosten auf Mieter

Hallo,

angenommen in einer Mietwohnung muss Schimmelbefall behoben werden, welcher nicht durch den Mieter (bsp. durch unsachgemäße Lüftung etc.) verursacht wurde. Die Ursache liegt in der Garage, die an die betroffene Schimmelwand in der Wohnung angrenzt. Hier sammelt sich in der ans Haus angrenzenden Ecke das Wasser. Zuerst waren Feuchtigkeitsflecken im Zimmer sichtbar, dann Schimmel.
A) kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen?
B) wenn der Mieter das Zimmer sowie die Garage aufgrund der Arbeiten für einen gewissen Zeitraum nicht nutzen kann, hat er die Möglichkeit der Mietminderung und falls ja, in welcher Höhe?

Angenommen, im Haus wohnen 3 Parteien. Eine ELW im EG mit separatem Eingang an der Frontseite des Hauses, 2 Parteien mit gemeinsamem Eingang auf der Rückseite des Hauses und gem. Treppenhaus. Die ELW hat direkten Zugang zur Kelleretage und den gem. Kellerrräumen, aber ansonsten mit dem Treppenhaus nichts zu tun. Dieses Treppenhaus sollte nun gestrichen werden - die Kosten will der Vermieter auf die Mieter als Modernisierung umlegen. Kann er dies auch auf die Mieter der ELW umlegen, obwohl diese das Treppenhaus ja gar nicht nutzen, außer um in den Keller zu gelangen welcher zudem auf derselben Ebene wie die ELW liegt? Der Hausflur wurde mind. 15 Jahre nicht mehr gestrichen.

Angenommen, in der ELW-Wohnung wurde nachträglich auf Bitte des Mieters eine Türsprechanlage installiert, die in den anderen Wohnungen bereits vorhanden war. Ohne diese Anlage müsste der Mieter aufgrund der baulichen Gegebenheiten immer die Wohnung verlassen um zu sehen, wer da klingelt.
Könnte der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen? Es handelte sich ja dabei um eine feste Installation im Haus, welche auch nach Auszug des Mieters bestehen bliebe. Und wenn die Kosten auf den Mieter abgewälzt werden sollten - wäre der Vermieter dann nicht dazu verpflichtet gewesen, dem Mieter mehrere Vergleichsangebote vorzulegen bzw. dürfte der Mieter sich nicht selbst drum kümmern, da er ja im eigenen Interesse die Kosten gering halten würde, was wiederum dem Vermieter egal wäre, da er diese ja einfach weiterbelasten würde?

Vielen Dank + Grüße,
Sonja

Hallo Sonja,

A) kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen?

nein.

B) wenn der Mieter das Zimmer sowie die Garage aufgrund der
Arbeiten für einen gewissen Zeitraum nicht nutzen kann, hat er
die Möglichkeit der Mietminderung und falls ja, in welcher
Höhe?

ja, und zwar in der Höhe des eingeschränkten Nutzwertes der Wohnung. Anhaltspunkte liefern hier Mietminderungstabellen, welche anhand rechtskräftigen Urteilen erstellt wurden, zum Beispiel diese:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_schimme…

Dieses Treppenhaus sollte nun gestrichen werden

  • die Kosten will der Vermieter auf die Mieter als
    Modernisierung umlegen.

Dabei handelt es sich nicht um eine Modernisierung sondern um eine Instandsetzung. Also weder über die Nebenkosten umzulegen noch als Modernisierungsmaßnahme nach § 559 BGB umlagefähig.

Angenommen, in der ELW-Wohnung wurde nachträglich auf Bitte
des Mieters eine Türsprechanlage installiert, die in den
anderen Wohnungen bereits vorhanden war. Ohne diese Anlage
müsste der Mieter aufgrund der baulichen Gegebenheiten immer
die Wohnung verlassen um zu sehen, wer da klingelt.
Könnte der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen?

Umlagefähig als Modernisierungsmaßnahme nach § 559 BGB.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,
vielen Dank.
Wie siehts aus mit der Frage zweks Anbietervergleich zur Kostenersparnis für den zahlenden Mieter?

Gruß,
Sonja