Umlage von Heizkosten in 2-Familienhaus

Lieber Fachmann/-frau,

ich besitze ein Zweifamilienhaus in einem anderen Bundesland, in welchem eine Wohnung regulär vermietet ist (ca. 100 qm). Die andere Wohnung (ca. 160 qm) benütze ich selbst, aber nur an insgesamt vielleicht zwei Monaten im Jahr.

Der Wärme- und Warmwasserverbrauch wird über Heizkostenverteiler (bisher Verdunstung, ab diesem Jahr elektronisch) ermittelt. Die Kostenaufteilung erfolgt zu 30 % nach Fläche, zu 70 % nach Verbrauch.

Frage: gibt es evtl. die Möglichkeit, den Verbrauchssatz von 70 % zu erhöhen (und damit den Flächensatz zu vermindern), um damit die nach qm entstehenden Kosten für mich zu reduzieren, da ich die Wohnung ja die meiste Zeit gar nicht benütze? Könnte ich evtl. den Mietvertrag mit meinem Mieter in dieser Hinsicht ändern (z.B. Kostenumlage NUR nach dem Verbrauch? (Beim Warmwasser bietet sich dies ja geradezu an)

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Roland

Hi
ja du kannst das einmal machen. auf eine Schlüsselung von 50 / 50 . Schau mal auf der Internetseite von diversen Abrechnungsfirmen vorbei dort wird das genau erklärt. Mir fällt hier nur z.B. Techem ein. mfg . Peter

Vielen Dank, werd ich mal machen.
roland

Irgendwo gibt es ein Urteil das besagt, das eine Verteilung der Kosten von 100% nach Verbrauch rechtens ist und nicht gegen die HKVO verstößt. Ging dabei um eine WEG, die nach den Wärmezählern abgerechnet hatte. Also brauchen sie nur eine vertragliche Grundlage dafür mit ihrem Mieter. Einfach so können sie das nicht machen.

Vielen Dank! Da muss ich wohl mit dem Mieter reden…
Freundliche Grüße aus München,

Roland

Sie unterliegen mit Ihrem Haus nicht der Heizkostenverordnung und können vertraglich verenbaren wasSie möchten, solange es nicht gegen die guten Sitten verstösst

Vielen Dank!

Roland

Sie unterliegen mit Ihrem Haus nicht der Heizkostenverordnung
und können vertraglich verenbaren wasSie möchten, solange es
nicht gegen die guten Sitten verstösst