Hallo zusammen
Leider habe ich bei der Suche nichts Adäquates gefunden; sollte ich was übersehen habem so entschuldige ich mich jetzt schon dafür. Bitte postet dann einfach nur den passenden Link.
Situation:
Angenommen 2 Personen beziehen im Juni 2009 ein kernrenoviertes Haus zur Miete.
Das Haus war vorher unbewohnt und die beiden sind Erstmieter. Beide beziehen das Haus im „nackten Zustand“, sämtliche Innenarbeiten werden von den Mietern durchgeführt.
Es bestehen eigenständige Verträge mit den Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Gas, Telekom), eine Umlage der Nebenkosten findet hierfür also nicht statt.
Im Oktober 2010 erhalten die Mieter Ihre erste Nebenkostenabrechnung (soweit nachvollziehbar mit umgelegten Kosten für Versicherung usw), auf der u.a. als umgelegter Posten „Schornsteinfegerkosten“ angesetzt werden.
Nun ist es jedoch so, dass im gesamtem Mietzeitraum (Juni 2009 bis heute) keine Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden.
Der Vermieter begründet die Umlage damit, dass es sich bei den Kosten um umlagefähige Kosten handelt, die zeitraumbezogen korrekt umgelegt wurden.
Daher die Frage:
- dürfen Kosten, die vor dem Mietzeitraum im Falle eines Erstbezugs ohne Vormieter AUSSSCHLIESSLICH dem Vermieter als Eigentümer des Hauses entstanden sind, auf die Mieter umgelegt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe