Umlage von Kosten ausserhalb des Mietzeitraums

Hallo zusammen

Leider habe ich bei der Suche nichts Adäquates gefunden; sollte ich was übersehen habem so entschuldige ich mich jetzt schon dafür. Bitte postet dann einfach nur den passenden Link.

Situation:
Angenommen 2 Personen beziehen im Juni 2009 ein kernrenoviertes Haus zur Miete.

Das Haus war vorher unbewohnt und die beiden sind Erstmieter. Beide beziehen das Haus im „nackten Zustand“, sämtliche Innenarbeiten werden von den Mietern durchgeführt.

Es bestehen eigenständige Verträge mit den Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Gas, Telekom), eine Umlage der Nebenkosten findet hierfür also nicht statt.

Im Oktober 2010 erhalten die Mieter Ihre erste Nebenkostenabrechnung (soweit nachvollziehbar mit umgelegten Kosten für Versicherung usw), auf der u.a. als umgelegter Posten „Schornsteinfegerkosten“ angesetzt werden.

Nun ist es jedoch so, dass im gesamtem Mietzeitraum (Juni 2009 bis heute) keine Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden.

Der Vermieter begründet die Umlage damit, dass es sich bei den Kosten um umlagefähige Kosten handelt, die zeitraumbezogen korrekt umgelegt wurden.

Daher die Frage:

  • dürfen Kosten, die vor dem Mietzeitraum im Falle eines Erstbezugs ohne Vormieter AUSSSCHLIESSLICH dem Vermieter als Eigentümer des Hauses entstanden sind, auf die Mieter umgelegt werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Umlegbare Nebenkosten des gesamten Abrechnungszeitraumes (12 Monate) werden zeitanteilig mit den Bewohnern abgerechnet. Bei Leerstand oder Umbau ist der Eigentümer für diese Zeit „Bewohner“.
Zu prüfen wäre, ob die Schornsteinarbeiten sanierungsbedingt (Abnahme Feuerstätte) oder Regelarbeiten (Reinigung, Messung) waren. Nur Regelarbeiten sind umlagefähig.

vnA

Hallo

Danke für die Antwort.

Nun, der Vermieter ist zwar Eigentümer, hat das Haus jedoch nie selbst bewohnt.

Das Haus wurde durch diesen vor Jahren erworben und über die Jahre instandgesetzt. Bis zum Bezug durch die Mieter stand das Haus leer.

Dem Prüfaufkleber auf der Therme ist zu entnehmen, dass es sich wohl eher nicht um eine Erstinbetriebnahme (also Abnahme) handelte im Jahre 2009.

„Bewohner“ ist nicht Bewohner.
Die Zahlungspflicht hat nichts mit einer tatsächlichen Nutzung zu tun. Er zählt nur so.

vnA

„Bewohner“ ist nicht Bewohner.
Die Zahlungspflicht hat nichts mit einer tatsächlichen Nutzung
zu tun. Er zählt nur so.

vnA

er zählt nur so?

Ist das wirklich sooo schwer:
Wenn kein Mieter da ist, gehen die Umlagen auf den Eigentümer (Vermieter).

vnA

es ist nicht schwer …

nur hast du dich leider nicht wirklich eindeutig ausgedrückt.

im übrigen jetzt immer noch nicht.

bedeuted eine umlage auf den eigentümer denn nun, dass er die kosten, die eigentlich seinem anteil zuzurechnen wären (da er ja eigentümer und somit pseudobewohner des haus war), auf die mieter umlegen darf?

wie genau soll ich es denn ausdrücken?
Der Anteil der leeren Wohnungen geht auf den Eigentümer. Reicht das?

mein lieber schwan …

meine frage war doch einfach, aber die antwort scheinbar nicht:

bedeuted eine umlage auf den eigentümer denn nun, dass er die :kosten, die eigentlich seinem anteil zuzurechnen wären (da er ja :eigentümer und somit pseudobewohner des haus war), auf die mieter :umlegen darf?

also: entweder

ja, er darf das auf die mieter umlegen

oder

nein, er darf das nicht umlegen

1000€ sind die Betriebskosten
2 Wohnungen à 50 m²=100m²
Pro m² und Monat 1000€/100m²/12Monate=0,8333 €/mon
Wohnung 1 ist 12 Monate vermietet: Anteil an BK= 12*50*0,8333=500€
Wohnung 2 ist 8 Monate vermietet: Anteil Mieter=8*50*0,8333=333,33€
danach steht Wohnung 4 Monate leer:Anteil Leerstand=4*50*0,8333=166,66€

Der Anteil Leerstand geht zu Lasten des Vermieters.

Jetzt verstanden?

vnA

danke für das rechnungsschema …

das war aber nicht die frage; das prinzip der verteilungsrechnung ist mir durchaus bekannt.

es ging doch um eine eindeutige frage, bei der die beiden einzigen antwortmöglichkeiten schon vorgegeben waren:

ja, er darf das auf die mieter umlegen

oder

nein, er darf das nicht umlegen

also: ja oder nein. mehr infos bedarf es doch gar nicht :smile:

Ich habe meinem Beispiel nichts hinzuzufügen. Da steht alles drin.
Wenn du es nicht verstehst bzw. nicht verstehen willst, musst du zu einem Anwalt.

vnA

nun, fassen wir damit zusammen, dass du mir keine antwort geben konntest.

ich bin durchaus dazu in der lage, den sachverhalt als solchen zu formulieren und auch eine adäquate antwort zu verstehen.

sich zwischen ja oder nein zu entscheiden war ja nicht zuviel verlangt.

kann mir evtl. jemand anders die entsprechende antwort geben?

Ich habe mir den gesamten Faden jetzt noch einmal durchgelesen.
Und komme zu dem Fazit, dass ich sehr gut damit leben kann, nicht jedem alles erklären zu können.
Geh zu einem Anwalt. Der wird für den Versuch wenigstens bezahlt.

vnA