Umlage von Reparaturkosten auf Mieter

Im Frühsommer wird in einem Haus mit fünf Mietparteien der Handwerker gerufen, weil die Heizung nicht funktioniert, die Reparatur ist aufwändig und dauert fast den gesamten Tag. Als Ursache macht der Handwerker aus, dass irgendjemand an den Bedienelementen rumgespielt und die Einstellungen verändert hat.

Darf der Vermieter die Reparaturkosten für die Heizung auf alle Mieter im Haus umlegen, ohne einen Beweis für die „Schuld“ vorzulegen?

Hallo Moritz,
meiner Auffassung nach nicht. Denn eine Schadenersatzpflicht ergibt sich nur für jenen Mieter, der einen Schaden tatsächlich verursacht hat. Da dem Vermieter dies in den seltesten Fällen bei Mehrfamilienhäuser gelingt, wird oft versucht, allen Mieter anteilig die Kosten eines Schadens aufzuerlegen. Die Forderung durch den Vermieter notfalls gerichtlich durchzusetzen, wird jedoch schwer fallen (Haftung = Verursacherprinzip). Wäre ich Mieter und hätte den Schaden nicht verursacht, würde ich die Forderung des Vermieters als unberechtigt ablehend zurückweisen.

Viele Grüße, Theo.

Moin, Moritz,

Reparaturkosten hat der Vermieter zu tragen. Durch Herumspielen an der Bedienung ist zwar schon manche Wohnung kalt geblieben, aber noch nie etwas kaputtgegangen. Ein bisschen mehr Phantasie beim Besch… darf der Mieter durchaus erwarten.

Gruß Ralf