Umlagefähige Kosten

Liebe/-r Experte/-in,
Ich vermiete in meinem Haus eine Einliegerwohnung, die ich ab jetzt mit Wasseruhren für warm und kalt ausgerüstet habe. Zusätzlich habe ich einen Wasserzähler in die Zuleitung des Hauptboilers montiert. Die Zähler sind geeicht für warm 6 bzw. kalt 7 Jahre. Nun kann ich den Verbrauch der Wohnung vom Gesamtzähler abziehen und ich habe meinen Verbrauch ebenfals ermittelt. Das Wohnflächenverhältnis ist 75%zu 25%. Da jede der Uhren ca. 70 Euro kostet nun meine Frage: Darf ich die Anschaffungskosten der Uhren geteilt durch 6 bzw. 7 Jahre, davon 25% auf den Mieter monatlich umlegen?
Besten Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang

Hallo,
nein das geht nicht. Wenn die Uhren gemietet wären, dann hättest Du die Miete umlegen können. Kauf nicht!
VG
Smilla

Hallo

Besten Dank für Deinen Rat.
Gruß Wolfgang