Umlagenabrechnung auf Mansarde zulässig ?

Hallo Alllerseits,
man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor…
Im Mietvertrag einer 3 Zimmer Wohnung wird die Wohnfläche mit 73 qm angegeben.
Zu der Wohnung gehört noch eine Mansarde im Tiefpaterre mit ca 11 qm die als Kellerraum zur Verfügung steht und für die monatlich knapp 20 Euro gezahlt werden.
In den Jahren 2000 - 2006 wurden die Nebenkosten auf die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 73 qm abgerechnet. Dann findet ein Wechsel der Eigentümergesellschaft statt und die neue Gesellschaft berechnet die Nebenkosten für 2007 plötzlich auf 84 qm, nimmt also die 11 qm Mansardenfläche mit in die Nebenkostenberechnung auf.
Ich bin der Meinung dieses wäre nicht zulässig da Nebenkosten nur auf die vertraglich festgelegt Wohnfläche berechnet werden dürfen.
Die Mansarde wäre mangels Heizung, Wasseranschluss etc. auch gar nicht als Wohnraum nutzbar.
Liege ich da richtig ?

Grüsse

Hi,

Hallo Alllerseits,
man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor…
Im Mietvertrag einer 3 Zimmer Wohnung wird die Wohnfläche mit
73 qm angegeben.

ok

Zu der Wohnung gehört noch eine Mansarde im Tiefpaterre mit ca
11 qm die als Kellerraum zur Verfügung steht und für die
monatlich knapp 20 Euro gezahlt werden.

Wurde im (mündlichen) Mietvertrag vereinbart, als was es nun vermietet wurde, Mansarde, Kellerraum oder zusätzlicher Wohnungs(an)teil

In den Jahren 2000 - 2006 wurden die Nebenkosten auf die im
Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 73 qm abgerechnet. Dann
findet ein Wechsel der Eigentümergesellschaft statt und die
neue Gesellschaft berechnet die Nebenkosten für 2007 plötzlich
auf 84 qm, nimmt also die 11 qm Mansardenfläche mit in die
Nebenkostenberechnung auf.
Ich bin der Meinung dieses wäre nicht zulässig da Nebenkosten
nur auf die vertraglich festgelegt Wohnfläche berechnet werden
dürfen.

…wenn dies so vertraglich vereinbart wurde…

Die Mansarde wäre mangels Heizung, Wasseranschluss etc. auch
gar nicht als Wohnraum nutzbar.

Es gibt auch Wohnräume, die ohne Heizung vermietet werden (können).
Stichpunkt Schrebergartenhaus oder Wärmecontracting. Eine vertragsliche Vereinbarung Wohnmietraum ohne Heizung anzumieten würde auch schon reichen. Bei mündlichen Verträgen fehlt oft der Nachweis über das Vereinbarte.

vlg MC