Umlagenabrechnung nicht korrekt?

Hallo liebe Experten,

ich habe gestern meine Umlagenabrechnung 2010 für meine alte Wohnung erhalten - Auszug zum 30.09.2010.

Laut der beigefügten Techem-Abrechnung wurde der Zeitraum 01.10.2009 - 30.09.2010 mit einem Betrag von 1.451,87 € abgerechnet.

Mein Vermieter gibt aber den Zeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 an und berücksichtigt 987,70 € (also 1.440,00 € an geleisteten Zahlungen für Nebenkosten - 452,30 € an Nebenkosten wie Mülltonne, Treppenhausreinigung etc. = 987,70 €). Ich habe aber monatlich 170,00 € an Nebenkosten geleistet.

  1. Darf er mir die Nebenkosten doch nur bis 30.09.2010 berechnen und nicht bis 31.12.2010.

  2. Habe ich mehr gezahlt, als wirklich von ihm angegeben.

Kann mir diesbezüglich bitte jemand helfen, da die Abrechnung nicht korrekt sein kann.

Vielen Dank & Gruß,
Cindy

mit nachforderungen aus 09 ist der vermieter ausgeschlossen, wenn dich die abrechnung bis 31.12.10 nicht erreichte. was du an vorauszahlungen gezahlt has, ist ja nachweisbar. eine abrechnung kann immer nur für max. 12 monate erstellt werden, alles was darüber hinaus geht, macht sie rechtsunwirksam. aber aufgepasst, es gibt verschiedene abrechnungszeiträume; es muss nicht immer ab 1.1. beginnen!

Hallo Cindy,

bei einer Abrechnung ist zwischen dem Zeitraum, der abgerechnet wird und dem Zeitraum, der auf den Mieter umgelegt wird zu unterscheiden. Über die Betriebskosten wird in der Regel ein Jahreszeitraum angegeben und abgerechnet. Die so ermittelten Betriebskosten dürfen allerdings nur insoweit auf den Mieter umgelegt werden, als dieser einen Mietvertrag hatte. Wenn Deine Kündigung das Mietverhältnis zum 30.09.10 beendet hat, darf der Vermieter auch nur insoweit Betriebskosten umlegen.
Wegen der konkreten Beträge empfehlen wir allerdings eine Beratung vor Ort in Anspruch zu nehmen. Über die Anwaltssuche unter www.nebenkosten-rechner.de findest Du einen kompetenten Ansprechpartner in Deiner Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

Entschuldigung, aber ich verstehe die Frage nicht so ganz.

Der Abrechnungszeitraum ist 01.01.-31.12.2010
Der Nutzungszeitraum ist 01.01.-30.09.2010

Mußt Du nachzahlen oder wo liegt das Problem. Bitte konkretisieren.

Hallo,

der Abrechnungszeitraum der Techem ist vom 01.10.2009 - 30.09.2010 gewesen. Mein Vermieter rechnet aber den Zeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 ab, also das komplette letzte Jahr. Ich bin aber:

  1. zum 30.09.2010 ausgezogen und
  2. habe ich monatlich 170,00 € an Nebenkosten gezahlt

Mein Vermieter berücksichtigt aber nur 1.440,00 € als geleistete Vorauszahlung. Wenn ich nun den Zeitraum 01.01.-30.09.2010 berücksichtige, habe ich in 9 Monaten 1.530,00 € gezahlt.

Ich werde mich aber jetzt mal mit ihm in Verbindung setzen und ihm das Ganze schildern. Vorher informiere ich mich aber auch noch mal unter: www.nebenkosten-rechner.de

Vielen Dank an alle für die Unterstützung!

Gruß
Cindy

Hallo,

wie ist der Abrechnungszeitraum denn laut Mietvertrag?

Gruß
Stefan_1962

Hallo Cindy,

klingt recht komisch. Wie war denn Abrechnungszeitraum in den Vorjahren? Wenn immer nur vom 01.10. bis 30.09. so kann der Vermieter das nicht einfach ändern. Wenn immer vom 01.01. bis 31.12., dann wäre alles vorher
verjährt. Abrechnen darf der Vermieter allerdings das ganze Jahr, er muss Ihren Anteil für Ihren Nutzungszeitraum allerdings herausrechnen.

Was die Vorauszahlungen angeht, gibt es ja sicher einen Nachweis in welcher Höhe was gezahlt wurde.

Ich würde also Widerspruch einlegen, was die Vorauszahlungen anbelangt. Und wegen des Abrechnungszeitraumes nochmal in die vorherige Abrechnungen schauen. Sie können mir dann gerne eine Rückinformation geben, dann überleg ich nochmal.