Susi fragt sich: Bei den Umalgen können doch eigentlich keine Eratzteile, wie z. B. bei der Wartung der Heizungsanlage, die Ölbrennerdüse mit berechnet werden!? Oder!?
Weiter ist die Heizungsanlage „abgestürzt“, wurde nach dieser Störung wieder aktiviert, das trägt doch nicht der Mieter, oder!?
Ja und die letzte Frage: Kaution sollte vereibarungsgemäß als Tagegeld angelegt werden, bei Auszug wurde informiert vom Vermieter; liebe Susi, leider nur als Sparbuch angelegt, obgleich die Vereinbarung für Tagesgeldanlage schriftlich als Anlage zum Mietvertrag gemacht wurde!
Ist ein Unterschied von ca. 3%, muss Susi sich das bieten lassen, oder will der Vermieter die Differenz einstecken, Susi fühlt sich…; bitte Mithilfe, Danke!!!
Susi fragt sich: Bei den Umalgen können doch eigentlich keine
Eratzteile, wie z. B. bei der Wartung der Heizungsanlage, die
Ölbrennerdüse mit berechnet werden!? Oder!?
Da bin ich mir nicht sicher. Wenn der Austausch der Ölbrennerdüse zur regelmäßigen Wartung gehört, dann ja. Wenn dies eine Reparatur/Instandsetzungsmaßnahme ist, dann nein.
Weiter ist die Heizungsanlage „abgestürzt“, wurde nach dieser
Störung wieder aktiviert, das trägt doch nicht der Mieter,
oder!?
Das wohl dann doch eher nicht. Das ist definitiv keine Wartungsarbeit und gehört nicht in die Betriebskostenumlage.
Ja und die letzte Frage: Kaution sollte vereibarungsgemäß als
Tagegeld angelegt werden, bei Auszug wurde informiert vom
Vermieter; liebe Susi, leider nur als Sparbuch angelegt,
obgleich die Vereinbarung für Tagesgeldanlage schriftlich als
Anlage zum Mietvertrag gemacht wurde!
Ist ein Unterschied von ca. 3%, muss Susi sich das bieten
lassen, oder will der Vermieter die Differenz einstecken, Susi
fühlt sich…; bitte Mithilfe, Danke!!!
Wenn das schriftlich so festgelegt wurde, wird der Vermieter wohl den „Rest“ an Zinsen, wenn er denn so genau bestimmt werden kann, noch oben drauf legen müssen, unbeachtet der Tatsache der real vorgenommenen Anlage. Aber ich bin kein Anwalt.