Welcher Umlageschlüssel ist anzuwenden?
Eine Familie ist im Sommer 2009 einen Mietvertrag eingegangen in dem zum Thema Nebenkosten nur steht, dass diese auf den Mieter umgelegt werden.
Die Kosten für Abwasser wurden dann in 2009 nach Personen verteilt. Diese Abrechnung wurde ohne Widerspruch hingenommen.
In der Abrechnung für 2010 werden diese Kosten ebenfalls nach Personen verteilt.
Gemäß §556 BGB müssen die Betriebskosten nach Ansicht des Mieters, soweit nichts anderes vereinbart ist nach qm verteilt werden. (wäre auch günstiger
)
Der Vermieter ist jedoch der Meinung, dass die Kosten nicht plötzlich anders verteilt werden können als 2009, dies sei ebenfalls gesetzlich festgeschrieben.
Wer hat Recht? Ist durch die Abrechnung 2009 und den nicht getätigten Einspruch tatsächlich eine stillschweigende Vereinbarung über die Abrechnung nach Personen getroffen?
Gibt es ein Gesetz oder ein Urteil wo man das nachlesen kann?