Umlageschlüssel nach VDI 2077

Liebe/-r Experte/-in,
nachdem ich,eine 80-jährige Frau,in fast allen Internet-Unterlagen zur Hzk.-Umlage nach VDI 2077 gesucht und mich kundig gemacht habe, bleibt trotzdem folgende Frage offen. Ist der Vermieter verpflichtet!!! diesen veränderten Umlageschlüssel (bisher 50:50)dem Mieter mitzuteilen oder kann er einfach bei der folgenden Abrechnung diesen neuen Schlüssel anwenden. Die bisherige HKV beinhaltete, dass man das erst zum nächsten ABrechnungszeitpunkt kann, da es eine Vertragsänderung darstellt. Bei mir trifft jetzt der "Einfa-so-Umlage-Faktor nach VDI 2077"zu, was im KLartext heißt-ich habe tatsächlichen Verbauch von 111 VE, 675 VE werden mir nach dieser neuen Form zugerechnet. Mich hat bald der Schlag getroffen! Geht das so einfach oder wer weiß, was hier falsch ist und wenn ja, was.
Ich danke allen im voraus-für bitte mgl.konkrete Antworten.
Herzlichst Christine

Halo Christine,
nach meiner Kenntniss kann der Vermieter nach der Novellierung derHKV ab Abrechnungszeitraum nach 31.12.2008 den Verteilerschlüssel ändern. Vor der Änderung müssen die Mieter aber informiert werden. Meine Information sind bezogen aus www.brunata-huerth.de Ich hoffe das Ihnen diese Information weiterhilft. Mit freundlichen Grüßen W. Brill