Umlageschlüssel, Nebenkosten, Betriebskosten

Hallo!
Kann mir bitte jemand sagen ob der Verteilungsschlüssel erlaubt ist. Alle Betriebskosten des Hauses (außer Heizung und Warmwasser und außer Grundsteuer) z. B. 1445,25 durch 2 teilen und dann 50% nach m2 und 50% nach Personenzahl verteilen. 

Zweite Frage:
Habe ich das Recht auf Einsicht ins Grundbuch um die tatsächliche Gesamtwohnfläche von dem Haus zu erfahren? Mir erschient hier die Gesamtfläche größer als angegeben. 

lg
Barbara

Servus,

im Grundbuch steht nichts von der Wohnfläche des Hauses. Wofür brauchst Du die denn? Hast Du jetzt Deine Wohnung nachgemessen und gesehen, dass die Angaben in der Abrechnung doch richtig waren, und suchst jetzt mit Gewalt nach Fehlern an anderer Stelle?

Wegen der Sache mit der Betriebskostenabrechnung fängst Du jetzt wieder von Null an, obwohl Dir bereits ausführlich erklärt wurde, wo das geregelt ist und wie das funktioniert. Die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung sind leicht öffentlich zugänglich - allein schon mit diesen Stichworten hättest Du Dir schon helfen können.

Wenn Du Mühe mit dem Verständnis der Texte der Verordnungen hast (Dein Nick deutet darauf hin, dass Du DaF gelernt hast), solltest Du zum Mieterschutzbund gehen. Kostet nicht die Welt und hilft viel.

Schöne Grüße

MM

Die Angaben waren nicht richtig, es sind 4,5 m2 weniger für die ich jeden Monat bezahle und zwar Miete und Nebenkosten. Dazu scheint mir die Gesamtfläche des Hauses grösser zu sein als angegeben und das hat auch einen Grund. Unten wohnt die Schwiegermutter des Vermieters alleine in einer großen Wohnung und in der zweiten Hälfte wohnt seine Nichte mit Mann und Kind. Wenn er auf der Abrechnung statt 300 nur 250 angibt, da kommt natürlich pro m2 viel mehr auf mich zu von den Nebenkosten. Verstehst du jetzt was ich meine? Ich bohre gar nichts! Ich lass mich nur ungern verarschen.

Hallo!

Ja, das wäre möglich so zu betrügen.

Nur leider muss der Mieter beweisen, seine Wohnfläche ist anteilig an der Gesamtwohnfläche falsch berechnet. Oder die Wohnung an sich ist falsch vermessen und angegeben.
Es muss einen starken Anhaltspunkt haben, die Vermutung stimmt. Nur so ein Gefühl reicht sicher nicht.

Was wäre das ?

Und dann könnte man vielleicht eine Neuvermessung des Hauses verlangen oder im 1. Schritt einfacher Einsicht in die Bauzeichnungen oder die Wohnflächenberechnung aus den Bauunterlagen.
Diese Unterlagen hat der Vermieter(als Bauherr oder Käufer) und die örtliche Baubehörde aus den genehmigungsunterlagen.
Allerdings darf man die nicht einfach so einsehen.

Das ist nicht das Grundbuch.

MfG
duck313