Umlageschlüssel nochmal

Hallo,

ich brauche nochmal einen Rat zum Thema Umlageschlüssel.

Nehmen wir an: Im Mietvertrag ist für die Betriebskosten (nicht Heizung und Warmwasser) Qm vereinbart. Es wird aber über Jahre nach Personen abgerechnet. Nun wurde dies einmalig auf QM geändert. Man ist unzufrieden.

Was ist denn nun der richtige Umlageschlüssel ? Das Mietrecht kann hier -wieder mal- derart gedehnt werden, dass beides denkbar wäre.

Welche Favoriten zum Thema Betriebskosten und neues Mietrecht haben die Juristen und Fachleute unter Euch ? Danke für Empfehlung.

Danke.
joyyy

Hallo joyyy,

hat weniger mit Favoriten zu tun. Wenn’s im Mietvertrag so vereinbart ist, ist es vermutlich okay.
Wenn Zweifel bestehen, sollte man es von einem Profi prüfen lassen.

Gruß!

Horst

Danke Horst für Deine Mühe! War sehr hilfreich.

Gruß
Joyyy