Umlageschlüssel 'qm' bei Nebenkostenendabrechnung

Hallo zusammen,

eine kurze Frage an euch:

Nehmen wir mal an in einem Mietvertrag des Mieters steht bei Wohnfläche „57,64qm“.

Darf der Vermieter bei der Endabrechnung dann bei den Umlageschlüsseln wo er mit der Wohnfläche rechnet auf „58,00qm“ aufrunden und mit „58qm“ rechnen, oder muss er die „57,64qm“ wie im Mietvertrag benutzen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Hallo Skylight
Würdest du versuchen, mit einem fremden Schlüssel, der deinem nur ähnlich ist, deine Wohnungstür zu öffnen?
Wenn dir die finanzielle Differenz nichts ausmacht, dann bezahle, sonst meckere.
Gruß
Rochus

Hallo skylight,

googelst Du

„Flächenabweichungen und Betriebskosten“

Ist eine PDF-Datei.

Hat der betroffene Mieter mal nachgerechnet, wie hoch der Unterschied in € ist? Und ob sich deswegen eine Reklamation beim Vermieter überhaupt lohnt?

Und wenn der Vermieter das bei allen Wohnungen gemacht hat, dann könnte sich das egalisieren:

Beispiel mit fiktiven Zahlen:

  1. mit gerundeten Flächen:

Grundsteuer 1000 € verteilt auf gesamt 500 qm x 58 qm = 116 €.

  1. oder mit genauen Flächen:

Grundsteuer 1000 € verteilt auf gesamt 496,9 qm x 57,64 qm = 116 €.

Ich würde den Vermieter einfach mal nach dem Grund fragen.

Gruß

ziegen1