Umlageschlüssel

In einer Nebenkostenabrechnung kann es verschiedene Umlageschlüssel geben , wenn im Mitvertrag nichts anderes geregelt ist.

welche sind zulässig, welche falsch?

umlagefähige Kosten:…Verteiler:…Beispielanteil
Gebäudeversicherung…1000/1000MEA…149/1000MEA
Kabelgebühren…6 Nutzer…1 Nutzer
Hausmeisterkosten…6 Nutzer…1 Nutzer
Pflegemittel Haus und Garten…6 Nutzer…1 Nutzer
Allgemeinstrom…6 Nutzer…1 Nutzer
Kosten Aufzug…6 Nutzer…1 Nutzer
Grundkosten Heizung…584,03 qm Nutzfl…86,93 qm Nutzfl
Verbrauchskosten Heizung…31.852 kwh…4.257 kwh Verbr.
Warmwasseraufbereitung
Grundkosten…584,03 qm Nutzfl…86,93 qm Nutzfl
Warmwasseraufbereitung
Verbrauchskosten…234,978 ges. m3…31,961 m3 Verbr.
Wasser und Abwasser…547,873 ges. m3…74,655 m3 Verbr.

welche sind zulässig, welche falsch?

umlagefähige
Kosten:…Verteiler:…Beispielanteil

HALLO Akaino,
was ist mit Verteiler und Beispielanteil gemeint? Wenn im Vertrag nix anderes geregelt ist, gilt die Verteilung nach Wohnfläche. Der Schlüssel muss dabei gerecht sein.

Hui da hab ich mich wohl ein bisschen unklar ausgedrückt.
Verteiler ist die Gesamtanzahl/Summe aller Wohneinheiten.
Beispielanteil ist die Verteilung auf eine Einheit.

Ist es auch möglich eine Verteilung nach Nutzern zu machen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Verteilung von mind 30 / max 50 % der gesamten Heizkostn sowie WW-Bereitungskosten ist zusätzlich in der Heizkostenverordnung (HeizkV) geregelt.
Auch sonst sieht das sehr ordentlich aus.
Wie schon gesagt kann der Verteilerschlüssel vertraglich frei vereinbart werden (müssen aber objektiv gerecht und angemessen sein).
Wurde kein Verteilerschlüssel vereinbart, dann gilt gem. § 556a BGB m²-Wohnfläche als Schlüssel.

Auch gegen den Verteilerschlüssel „Nutzer“ ist nichts einzuwenden.
Der ist sogar z.B. bei Aufzugkosten gerechter als die Wohnfläche.
In der Praxis ergeben sich aus Nutzer/Personenzahl allerdings oft Probleme dadurch, dass mehr Personen die Wohnung bewohnen (z.B. auch Dauerbesuch) als mietvertraglich vereinbart wurde bzw. dass bei Änderungen der Personenzahl im Abrechnungszeitraum die Verteilungsberechnung kompliziert wird.

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