meine Frage dreht sich um die nachträgliche Änderung des Umlageschlüssels bei der Heizkostenabrechnung.
Mit der letzten Änderung der Heizkostenverordnung gilt für bestimmte Gebäude (z.B. bei schlechter Dämmung), dass der Umlageschlüssel der Heizkostenabrechnung zu 70% verbrauchsabhängig und zu 30% flächenabhängig gewählt werden muss.
In meinem Fall ist die Rahmenbedingung: Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, für welches die neue Verordnung gilt. Der Schlüssel laut Mietvertrag liegt bei 50/50, der Abrechnungszeitraum immer von Juli bis Juli. Die letztjährige Abrechnung (08/09) ging im Dezember 09 ein.
Der Vermieter hat jetzt angekündigt, dass der Umlageschlüssel für die nächste Abrechnungsperiode aufgrund der gesetzlichen Vorgabe auf 70/30 umgestellt wird, was für mich wegen meines sparsamen Heizungseinsatzes finanziell sehr vorteilhaft ist.
Kann ich nun den Vermieter auffordern, dass dieser Schlüssel auch nachträglich für die Abrechnung 08/09 angewandt wird, in diesem Zeitraum galt ja bereits schon (teilweise) die neue Heizkostenverordnung?
hallo, leider kann ich dir da nicht weiter helfen. Ich würde mal bei einem Fachanwalt für Mietrecht nachfragen. Eine kurze Beratung kostet bestimmt nicht so viel. Ich glaube aber nicht das es nachträglich noch geändert werden kann. Wünsche dir trotzdem noch viel Erfolg und noch ein sonniges Wochenende
Wie ich weiß, hat die Einführung von neuem Umlageschlüssel keine Rückwirkung.
Im Kommentar von Dr. Guido Peruzzo (2009, S. 68) steht nur: „Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 von Hundert, höchstens 70 von Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.“ (Die Verordn., 2. Teil, §7, Abs. (1))
Geniss deine Situation ab nächster Abrechnung.
MfG, Alex384
Hallo Laser4000,
es ist umgekehrt: 50/50 wählt man bei schlecht isolierten Gebäuden und Altbauten, vor allem wenn nicht gemessen, sondern über m² umgelegt wird. Das ist deswegen, da bei schlechter Isolierung die Wärme des gut heizenden Mieters problemlos in die schlecht geheizte Nachbarwohnung übergehen kann, der von dieser kostenlosen Grund-Wärme profitiert. 70/30 wählt man bei neuen Gebäuden oder auch, um die Nutzer zu einem Verbrauchsorientierten und bewussten Heizverhalten zu bewegen, was sicch insgesamt auf den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes positiv auswirkt.
Ein Jahr nach Erstellung der Abrechnung gilt diese als akzeptiert und wird nur kostenlos geändert, wenn es triftige Gründe, also z.B. eine Fehlberechnung gibt.
Wenn die Abrechnung also prinzipiell richtig ist, und alle Nutzer sind der Meinung, dass der Umlageschlüssel nachträglich geändert werden soll (und darüber werden sich bestimmt nicht alle Mieter einig sein, vor allem diejenigen nicht, die mehr bezahlen), dann wird das mit Kosten verbunden sein, die den einzelnen Vorteil kaum ausgleichen.
mein Rat: als sparsamer Nutzer von der neuen Regelung ab nächstem Jahr profitieren, wenn die Neuberechnung Kosten verursachen sollte (nachfragen)
Nein, das geht leider nicht, denn die neue Heizkostenverordnung gilt erst für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2009 beginnen. Würde Ihre Abrechnung von 01.01.2009 bis 31.12.2009 laufen, könnten Sie das reklamieren, aber nicht für den Zeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2009.