Umlageverfahren im Krankheitsfall - was wird bezah

Hallo,

für die U1 und U2 muss ich als AG Beiträge abführen. Die zuständige Krankenkasse konnte mir nun aber nicht mal sagen, was im Krankheitsfall ersetzt wird. In den Broschüren steht, es werden zwischen 40 und 80 % (kann man wählen) der an den Arbeitnehmer fortgezahlten Entgeltes erstattet. Sind das nun 40 bzw. 80 % vom Arbeitnehmer-Netto, vom Arbeitnehmer-Brutto oder vom Brutto plus Arbeitgeberanteil zur SV?

Danke für eure Hilfe sagt Teddy!

Hallo,
man kann als Arbeitgeber wählen (bei der entsprechenden Krankenkasse)
welcher Satz erstattet werden soll - bei uns ist das so, dass 70%
angesetzt werden wenn keine Wahl getroffen wird. Erstattet wird
dann 70% vom Netto zzgl. vom Arbeitgeberanteil. Ich gebe zu, dass
das für uns auch extremes Neuland ist, weil zum ersten das Gesetzt
erst diese Woche verabschiedet wurde und wir es zum 01.01.2006 umsetzen
müssen - deshalb diese Auskunft ohne Gewähr.
Gruss
Günter Czauderna