Umlaufvermögen / Fertigerzeugnis (Bilanzierung)

Werden Fertigerzeugnis im Umlaufvermögen mit den Herstellungskosten oder den Marktwert/Verkauft-wert bilanziert?

Herstellungskosten oder niedrigerer beizulegender Wert/ Teilwert.

ok, und beim Anlagevermögen? also Maschinen die selbst Hergestellt werden, aber nicht Verkauft werden?

Da ist es genauso, aber es wird noch über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

ok, aber Verfälsch das nicht die Bilanz?

Ein Wert besteht ja nicht nur aus Materialwert und Herstellungskosten, sondern auch aus den Verkaufswert.

Nur als Beispiel:

Wenn eine Gesellschaft eine Maschine Kauft für 1 Mio. stehen diese voll in der Bilanz.
Wenn die Gesellschaft diese Maschine jetzt selber baut, und nur 0,5 Mio. dafür benötigt. Steht in der Bilanz nur 0,5 Mio. und nicht 1 Mio.

Macht doch Irgendwie kein Sinn?

Warum wird nicht der Reale wert Bilanziert?

Vorsichtsprinzip, Gläubigerschutzprinzip, Imparitätsprinzip.

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Was ist denn der reale Wert einer Maschine, die das Unternehmen für eigene Zwecke nutzt? Niemand weiß doch, ob es einen Markt dafür gibt. Real ist erst einmal nur das, was für die Maschine ausgegeben wurde - sei es bei der Herstellung, sei es beim Kauf. Für all das liegen Rechnungen bzw. Materialentnahmescheine vor. Ein vermuteter Gewinn oder „Mehrwert“ ist durch nichts beleg(!)bar.

Und da kommen dann die genannten Stichworte ins Spiel (Gläubigerschutz, Vorsichtsprinzip, Imparitätsprinzip).

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Nun ja, ich denke das ein Flugzeug in Einzelteile wesentlich weniger Wert ist, als zusammengebaut. Und Hier finde ich, das nicht nur die Herstellungskosten von Wert sind, sondern auch das Know-how des Flugzugbauers. Nicht jeder kann ein Flugzugbauen.

Und was hat das mit Gläubigerschutz etc. zu tun. Ich verstehe es nicht, warum eine eigene Herstellung weniger Wert ist als wenn man es Kauft. Das würde bedeuten, wenn Airbus ein Flugzeug bei Boeing Kaut, ist es in der Bilanz mehr Wert, als wenn Airbus es selber bauen würde. Das macht doch keinen Sinn?!?

Und wie manifestiert sich das Know-How und der Mehrwert durch das Zusammenbauen? Doch wohl vor allem in den Personalkosten und die fließen in die Herstellungskosten ein.

Der Gläubigerschutz ist auch trotz BilMoG und BilRuG noch das höchste Prinzip eines HGB-Abschlusses. Gläubigerschutz heißt, daß man sich nicht reicher rechnen darf als man ist. Es heißt auch, daß das, was an Werten in der Bilanz steht, auch wirklich als Wert vorhanden ist. Wenn ich irgendetwas zusammenschraube und aktiviere, dann darf ich nur den Wert ansetzen, den das Ding unzweifelhaft hat, d.h. Materialkosten, aufgewendete Personalkosten und noch ein paar Kleinigkeiten. Nur diese Kosten sind belegbar (Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung: keine Buchung ohne Beleg).

Ein etwaiger Gewinn aus einem etwaigen Verkauf (der Gewinn ist noch nicht realisiert und darf daher nicht bilanziert werden; Realisationsprinzip) ist hypothetisch und nicht belegbar. Wenn man einen etwaigen Gewinn aus einem etwaigen Verkauf bilanzieren dürfte, könnte man alles mögliche als Gewinn annehmen und sich ganz leicht reicher rechnen als man ist. Genau das darf nach HGB nicht sein.

Es ergibt also sehr wohl einen Sinn und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Wenn Du es jetzt noch nicht verstanden hast, liegt das nicht daran, daß es keinen Sinn ergibt, sondern daß Dir schlicht die Grundlagen fehlen.

Übrigens sehen selbst die progressiveren Vorschriften des IASB bei Anlagevermögen nicht die Erst- und Folgebewertung nach Marktpreisen vor, sondern mit Herstellungs- oder Anschaffungskosten. Auch das sollte ein Indiz dafür sein, daß die grundsätzliche Systematik des HGB da schon paßt.

Gruß
C.

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Hallo!

Wenn Du anstelle realem Wert realisierten Wert schreibst, kommst Du selbst auf die Lösung. Irgendein Verkaufspreis ist eine unverbindliche Wunschvorstellung. Eine Bilanz ist aber kein Wunschzettel.

Manche Zeitgenossen kommen etwa anlässlich der Sachgründung einer GmbH oder bei der Besicherung von Fremdmitteln in Versuchung, Mondbewertungen vorzunehmen. Ist aber nicht zulässig, kann zum üblen Bumerang werden und widerspricht in der von Dir beabsichtigten Form der Systematik einer Bilanz.

Die Bilanz ist die Vermögensaufstellung des Kaufmanns. Der Kaufmann beschafft eine Maschine und bezahlt dafür 1.000 €. Am Vermögen des Kaufmanns hat sich dabei nichts geändert. Bankkonto oder Kassenbestand wurden um den Kaufbetrag kleiner, aber das Anlagevermögen um den gleichen Betrag größer. Die Summe der Aktiva bleibt unverändert.

Statt fertig zu kaufen, stellt der Kaufmann die Maschine selbst her. Aus dem Lagerbestand (ebenfalls ein Aktivposten) entnimmt er Ware für 500 € und setzt die Teile zusammen, um eine Maschine für das Anlagevermögen zu erhalten. Damit die Bilanz stimmig bleibt, kann die Maschine ebenfalls nur mit 500 € in den Aktivposten Anlagevermögen wandern. Werte fallen schließlich nicht vom Himmel und lassen sich nicht aus den Fingern saugen. Keine Buchung ohne Beleg ist nämlich ein eherner Grundsatz. .

Wenn das Geschäft eine Weile läuft, braucht der Kaufmann vielleicht Kredit oder möchte sein Unternehmen verkaufen. Wer sich dabei mit seinem laufend abzuschreibenden Anlagevermögen reich gerechnet hatte, weist deshalb auch hohe, den Gewinn mindernde Abschreibungen aus. Mancher wird in solcher Situation vom schon erwähnten Bumerang getroffen, weil der potentielle Kreditgeber oder am Kauf des Unternehmens Interessierte merkt, dass der Betreiber des Unternehmens laufend ärmer wird, weil er nicht einmal seine Abschreibungen verdient. Womöglich ist das Unternehmen insolvenzreif, weil das aus Sachanlagen bestehende Stammkapital per Abschreibungen verzehrt ist. Außerdem wurde mit zu hohen Abschreibungen der Fiskus besch*$$“%, was diesen zu spaßbefreiter Reaktion veranlasst. Bei der Sachgründung einer GmbH kann zu hohe Bewertung der Sacheinlage im Insolvenzfall dazu führen, dass der/die Gesellschafter vom Insolvenzverwalter zur Zahlung ihrer Stammeinlage aufgefordert werden. Wie man es auch dreht und wendet, ist vorsätzlich zu hohe Inventarbewertung keine gute Idee.

Wer die Falschbewertung von Aktiva durchführt, um Fördermittel oder Kredit zu erhalten, wird zum Fall für den Staatsanwalt. Beispiel aus meiner Region kurz nach der Wende: Eine Wohnungsgesellschaft brauchte Kredit. In der Bilanz standen auf den ersten Blick unauffällig bewertete Immobilien. Wer aber genauer hinsah, bemerkte, dass Häuser mit vielstelligen Werten aufgeführt waren, obwohl es sich um heruntergewirtschaftete, nicht mehr rentabel zu sanierende Gemäuer handelte, die den Grundstückswert minderten. Aber keiner sah genau hin (obwohl es um Millionen ging) und die Wohnungsgesellschaft erhielt den Kredit. Der Kredit wurde notleidend und erst dann genauer geprüft und bemerkt, dass man Erträge und Ertragswerte statt frei erfundener Werte hätte berücksichtigen müssen. Die Falschbewertung brachte den Geschäftsführer ins Gefängnis.

Auf Anhieb fällt mir kein ehrenwerter Beweggrund ein, der einen Kaufmann veranlassen kann, sein Inventar zu hoch zu bewerten, damit vom Niederstwertprinzip und § 253 HGB abzuweichen. Irgendwer soll getäuscht/betrogen werden. Bevorzugte Ziele für derartige Versuche sind Kreditgeber und Vergabestellen von Fördermitteln. Bei erkennbarem Vorsatz ist es eine ziemlich sichere Methode, Vertrauen zu verspielen und das Herausreden auf kaufmännische Unbedarftheit ist ebenfalls keine Empfehlung.

Die tatsächlichen Werte von Gegenständen des Inventars haben zuweilen wenig mit den Zahlen der Bilanz zu tun, wobei man belastbare Werte erst nach realisiertem Verkauf kennt. Zudem ergeben sich Ungenauigkeiten durch die gewählte Abschreibungsmethode sowie festgelegte AfA-Zeiten, die von der tatsächlichen Nutzungsdauer abweichen. Manche Maschine steht nach wenigen Jahren nur noch mit 1 € Erinnerungswert in den Büchern, ist aber weitere Jahrzehnte in Betrieb und wäre am Gebrauchtmarkt begehrt und teuer. Auch der umgekehrte Fall ist möglich. Eine mit einem hohen Restwert verzeichnete Maschine wird aus irgendwelchen Gründen verkauft, bringt aber nur noch den Schrottwert, weil keiner den Exoten haben will.

Gruß
Wolfgang

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Ja schon, besonders bei Mondpreise und völlig überteuerten Immobilen.

Aber für mich mach es trotzdem nicht nur 100% sinn, warum ist Flugzeug welches Hersteller A
Gebaut wurde, in der Bilanz weniger wert ist, als wenn es Fertig von Hersteller B gekauft wurde.

Ein Wert eine Maschine kann man sehr wohl durch Gutachten bewerten lassen. Es ist ja nicht so das man sich einfach ein Wert ausdenkt.

Und zu Thema, nichts Ohne Beleg: Sage ich einfach mal Fair Value! Da wird gebucht was nie eingenommen wurde, und Faktisch nicht vorhanden ist.

Dagegen ist eine Maschine mit einen Marken Wert Real vorhanden.

Eigentlich ist es eher umgekehrt, er will ja mehr aktivieren, das erhöht den Gewinn zunächst, denn er müsste die Maschine ja wie folgt einbuchen:

Maschine
an Aufwand (Material, Lohn etc.)
an Ertrag

Die überhöhte AfA würde nur den gebildeten Ertrag nachträglich abschmelzen.