Umlegen der neuen Abwassergebühren ?

In diesem Jahr werden für versiegelte Flächen Abwassergebühren erhoben. Mein Vermieter möchte diese durch die im Haus wohnenden Personen teilen.
Mein Vermieter hat Wasserfässer aufgestellt, aber nur für seinen eigenen Bedarf. Die Mitbenutzung oder das aufstellen eines eigenen Fasses hat er untersagt.
Darf er diese Gebühren umlegen und wenn ja, wie?

Hallo Marie66,

nur das Wasser, dass von den versiegelten Flächen in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist auf die Mieter anteilig umlegbar. Das Wasser das nicht in diese öffentliche Kanalisaton gelangt, also in Fässern oder anderen Behältern aufgefangen wird, ist nicht umlegbar.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Erstmal Danke für die schnelle sachdienliche Anwort. Wenn ich es richtig verstehe muss er die Dachfläche von der er das Wasser auffängt von den von der Gemeinde angerechneten Qm abziehen und kann dann den Rest der gemeinsam genutzten Fläche auf die Mieter umlegen.Jetzt bleibt noch offen wie? Durch Personen, Wohneinheit oder qm?

Hallo Marie66,

ich habe inzwischen festgestellt, dass hier die einzelnen Bundesländer und Gemeinden diese Angelegenheit augenscheinlich unterschiedlich handhaben.
Es ist daher ratsam sich bei Ihrer Gemeinde genau zu informieren.
Allerdings sollte hier nach m² abgerechnet werden, denn im Gegensatz zu Wasser und Abwasser, bei der die Personenanzahl eine entscheidende Rolle spielt,ist das bei den versiegelten Flächen nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Brassel

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Vielen Dank!!!