Hallo,
kann der Vermieter Kosten für Wartung der Heizungsanlage auf den Mieter umlegen? Wenn ja, geht es dann nach Wohneinheiten oder Personen(Mieter)?
Danke Kundy
Hallo,
kann der Vermieter Kosten für Wartung der Heizungsanlage auf den Mieter umlegen? Wenn ja, geht es dann nach Wohneinheiten oder Personen(Mieter)?
Danke Kundy
Hallo Kundy,
Vorausetzung ist, dass es im Mietvertrag so festgelegt wurde. Auch die Art der Umrechnung sollte hier festgelegt worden sein.
Wenn nicht, böte sich an, es pro Mietpartei zu berechnen, da die Wartung an sich nichts mit der Personenanzahl oder der Wohnungsgröße zu tun hat. Um des Friedens Willen wären Alternativen denkbar - so sie denn vertraglich möglich sind!
Gruß!
Horst
Meines Erachtens ist in § 7 Abs. 2 HeizkostenVO geregelt, welche Kosten bei einer Zentralheizung auf die Mieter umgelegt werden können. Zwar sind dort Wartungskosten als solche nicht aufgeführt, allerdings beispielsweise Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, welche wohl als Wartungskosten zu bezeichnen wären.
Zu prüfen wäre die genaue Bezeichnung in der HK-Abrechnung.
Solche Kosten werden zusammen mit den Brennstoffkosten addiert und dann im jeweiligen Verhältnis (50./.50 oder 70./.30) nach Verbrauch und Grundkosten auf die jeweilige Wohnung aufgeteilt.
Eine gleichmäißge bzw. separate Aufteilung der Wartungskosten auf die einzelnen Wohnungen findet danach nicht statt.
Eine solche Aufteilung kenne ich eigentlich nur bei den Kosten für Kabelfernsehen, bei der jede Wohneinheit die gleichen Kosten trägt, unabhähig von der Größe der Wohnung bzw. der Anzahl der Mieter.
Hallo Kundy,
kann der Vermieter Kosten für Wartung der Heizungsanlage auf
den Mieter umlegen?
ja, das kann er. Es handelt sich dabei um Nebenkosten zur Heizung.
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…
(Ziffer 3)
Wenn ja, geht es dann nach Wohneinheiten
oder Personen(Mieter)?
Ich kenne weder das eine noch das andere, sondern nur die Verteilung nach Wohn- bzw. Heizfläche, analog den Kosten für Heizungsstrom und für Schornsteinfeger.
Der Mieter müßte mal schauen, was dazu in seinem Mietvertrag steht.
Gruß Gudrun