Hallo zusammen,
folgender Fall:
Ein Mieter wohnt seit 2011 in einer Mietwohnung. In dem Haus wohnen zwei Parteien mit je 1 Person: Mieter und Vermieter (Eigentümer). Die Wohnung des Mieters ist mit 57 qm deutlich kleiner als die des Vermieters. Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen alten Vordruck, in dem nicht geregelt ist, wie die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Der Mieter zahlt im Monat 80€, eine genaue Aufstellung der Nebenkosten hat es aber nie gegeben. Es gab nie Nebenkostenabrechnungen. Es gab im ersten Jahr eine Heizkostenabrechnung, auf der der Vermieter aber handschriftlich mitgeteilt hat, dass dieser keine Nachzahlung vom Mieter haben möchte und die Nachzahlung von Vermieter übernommen wird. In den folgenden Jahren hat der Mieter keine weitere Heizkostenabrechnung bekommen, da dies zwischen Mieter und Vermieter so vereinbart war, unabhängig davon ob der Mieter hätte nachzahlen müssen oder etwas zurückbekomen hätte.
Nun ist der Vermieter aufgrund seines Alters nicht mehr geschäftsfähig und die Kinder kümmern sich.
In diesem Jahr wurde erstmalig wieder eine Heizkostenabrechnung erstellt (der Mieter hat eine Rückzahlung vom Vermieter bekommen).
Der Mieter hat in diesem Jahr auch erstmalig eine Aufstellung der Nebenkosten bekommen, aus der hervorgeht, das alle Betriebskosten (Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundsteuer) zu 50% auf den Mieter umgelegt werden. Es hat sich aber rausgestellt, dass bisher nur Niederschlags- und Schmutzwasser berechnet wurden, aber kein Frischwasser. Der Mieter wusste das nicht, da es nie eine Nebenkostenaufstellung gegeben hat. Die Kinder des Vermieters möchten nun nachträglich für das vergangene Jahr eine Nachzahlung vom Mieter für das Frischwasser haben (Auf dem selbst erstellten Zettel der Kinder mit der Auflistung der Nebenkosten ist jedoch angegeben, dass auch Frischwasser enthalten ist, was sich nun als Fehler von ihnen herausgestellt hat).
Folgende Fragen:
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Darf der Vermieter (bzw. seine Kinder) Rückwirkend Zahlungen für das Frischwasser verlangen? Der Mieter ist immer davon ausgegangen, dass das Frischwasser in den Nebenkosten enthalten ist, da dies vom Vermieter mündlich so angegeben war. So stand es auch auf der Nebenkostenübersicht die der Mieter dieses Jahr erstmalig bekommen hatte. Der Mieter konnte nicht wissen, dass diese Fehlerhaft ist.
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Ist es richtig alle Nebenkosten zu 50% auf den Mieter umzulegen? Muss es nicht nach der Größe der Wohnung anteilig berechnet werden? Vor allem die Grundsteuer.
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Sind die Absprachen die Mieter und Vermieter hatten noch gültig oder werden sie durch die Geschäftsunfähigkeit des Vermieters ungültig? Dürfen die Kinder des Vermieters nun alles neu regeln und ändern? Die einzige Absprache die es schriftlich gibt ist die Notiz des Vermieters auf der ersten Heizkostenabrechnung, dass der Vermieter „für die warme Wohnung sorgt“ und der Mieter nur „seine Miete“ zu zahlen hat.
Ich freue mich auf Antworten
Viele Grüße,
Tatze