Hallo, alle zusammen, kann mir vielleicht jemand definitiv sagen, ob ein Vermieter die Anschaffungskosten für eine neue Satelittenanlage (die alte ist noch in Ordnung, gefällt nur nicht mehr!)auf die Mieter umlegen kann?
Wäre dankbar für eine Antwort.
LG Gaby
Kann er nicht, nur die laufenden Kosten, wie Wartung kann er ggf über die Nebenkostena brechnen, wenn es im Mietvertrag so drin steht.
Gruß Tom
Kann er wohl, und zwar anteilig über die Nutzungsdauer hinweg.
VG
Mela
Hallo,
das sind dann aber wirklich Peanuts, wenn man bedenkt, was eine Schüssel kostet, wie viele Parteien beteiligt sind und wie lange eine Schüssel hält.
Weiter bin ich mir nicht sicher, ob eine Neuanschaffung überhaupt erforderlich war, wenn die alte Schüssel noch funktionierte. Da wird er Vermieter in Erklärungsnot kommen.
Slides-Only
Hallo,
der Vermieter muss das nicht erklären.
VG
Mela
Hallo, möchte mich recht herzlich für Eure Ratschläge bedanken.
LG Gaby
Guten Morgen, leider hatte ich die Angelegenheit mit der Satelittenschüssel etwas falsch verstanden und demnach auch falsch interpretiert. Also:
Vermieter hat jetzt Kabelfernsehen, will eine Satelittenanlage anschaffen, hat den Mietern schon angekündigt, daß er die „bessere“ für ca. 1.800,00€ nehmen will, und will das dann durch 3 Haushalte teilen. Ziemlich teure Angelegenheit, oder? Vermieter hat dann noch festgestellt (mündlich) daß die Mieter ja froh sein könnten, daß er die Anschaffung nur auf die Haushalte umlegen will und nicht auf die Personen. Dieser Haushalt, um den es hier geht hat 4 Personen (2 Erw. und 2 Kleinkinder!)
Wäre für eine neuerliche schnelle Antwort dankbar.
Wünsche allen ein schönes Wochenende.
LG Gaby
Hallo,
Vermieter hat jetzt Kabelfernsehen, will eine Satelittenanlage
anschaffen,
Das halte ich im Prinzip für sinnvoll, da Kabel recht teuer ist, wenn man nicht gerade auch noch Internet und Telefon drüber laufen hat. Sollte das Kabel in den Mietverträgen festgeschrieben sein, wird es schon schweiriger, weil die geändert werden müßten.
Das ist eher eine Modernisierung (aber selbst darüber kann man wohl streiten). Die kann mit 11% der Anschaffungskosten pro Jahr umgelegt werden - bei 3 Parteien also je knapp 3 Euro pro Monat (nochmal zum Vergleich - Kabel kostet mindestens 10) plus der anfallenden Wartungskosten.
Cu Rene
Hallo, Rene, im Prinzip bei 3 Euro pro Monat ist ja wirklich nichts dagegen zu sagen, aber… die Vermieter wollen den Anschaffungspreis den Mietern direkt in Rechnung stellen, also ca. 600€ pro Partei auf einmal. Ist das rechtens?
Danke schon mal für die Antwort.
LG Gaby
Hallo Gaby,
die Vermieter wollen den
Anschaffungspreis den Mietern direkt in Rechnung stellen, also
ca. 600€ pro Partei auf einmal. Ist das rechtens?
nein, wie schon René geschrieben hat, kann der/die Vermieter nur die Kosten als Modernisierungsmaßnahme mit 11% p.a. auf die Miete aufschlagen. Eine sofortige Umlage auf die Haushalte wie beabsichtigt ist nicht zulässig.
Gruß
Joschi
Nochmal Danke für die rege Beteiligung. Euch allen ein schönes Wochenende.
LG Gaby
Nachdenken !
Hallo,
wenn der Vermieter den vollen Anschaffungspreis auf die Mieter umlegt, so entsteht eine Eigentümergemeinschaft an der Satellittenanlage! Beim Auszug ist also dem ausziehenden Mieter ein Drittel des Zeitwertes zu erstatten.
Also kann man die vollen Kosten nicht umlegen, sondern nur über die 11%-Regel auf die Miete aufschlagen.
1.200,- €
hiervon 11 % 132,00 €
hiervon 1/3 44,00 € (pro Mietpartei)
hiervon 1/12 3,66 € (pro Monat)
Christian