Umlegung von Anwaltsk. von Hausverw. auf Eigent

Zitat:
alles ist möglich, ganz gewiss aber nicht, dass eine Hausverwaltung einem Eigentümer irgend etwas „auferlegt“.
Wer hier messerscharfe Schlüsse zieht lasse ich mal dahingestellt. Dass diese Antwort falsch ist, hatte ich schon geschrieben. Deine Antwort darauf lässt mich feststellen, dass für mich hier jetzt Schluss ist. So eine dusselige Antwort hatte ich hier im Forum noch selten lesen müssen.

vnA