Umlegung von Anwaltsk. von Hausverw. auf Eigent

Kann die Hausverwaltung bei einem Streitfall gegen den
Mieter (Strafverfahren etc.)die Kosten des Verfahrens auf
den Eigentümer umlegen?

Kann die Hausverwaltung bei einem Streitfall gegen den
Mieter (Strafverfahren etc.)die Kosten des Verfahrens auf
den Eigentümer umlegen?

ein Durchreichen von Kosten an einen einzelnen Verursacher ist keine Umlage.

Die Hausverwaltung hat im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung
mit dem Mieter gedroht, dem Eigentümer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.Ist dies möglich?

Moin, Simon,

Die Hausverwaltung hat im Falle einer rechtlichen
Auseinandersetzung
mit dem Mieter gedroht, dem Eigentümer die Kosten des
Verfahrens aufzuerlegen.Ist dies möglich?

alles ist möglich, ganz gewiss aber nicht, dass eine Hausverwaltung einem Eigentümer irgend etwas „auferlegt“. Vor allem aber sollte es möglich sein zu klären, wer hier mit wem eine Auseinandersetzung führt. Die Beteiligten haben sich um die Kosten zu kümmern, sonst niemand. Oder soll das ein flotter Dreier werden?

Gruß Ralf

Natürlich sind die Kosten nur von den Beteiligten zu zahlen, bzw von dem Unterlegenen, wenn das Gericht es so festlegt.
Beteiligt sind: „die WEG“ deren Rechte die HV wahrnimmt und in der der Eigentümer einen bestimmten Anteil hat. „die Eigentümer“ wenn die HV die Mietverwaltung übernommen hat, da die HV nur in Vollmacht des Eigentümers handelt.

Es kommt also auf den Inhalt des Rechtsstreites an, der uns bislang nicht bekannt ist.

vnA

Hallo ,

grundsätzlich ja, wenn der Mieter sich vertrags- oder rechtswidrig verhält, denn der Vermieter ist den anderen Vermietern/Eigentümern und den anderen Mitmieters für seinen Mieter „haftbar“.

Schönen Tag noch.

Die Hausverwaltung hat im Falle einer rechtlichen
Auseinandersetzung
mit dem Mieter gedroht, dem Eigentümer die Kosten des
Verfahrens aufzuerlegen.Ist dies möglich?

Hallo,

grundsätzlich ja, wenn der Mieter sich vertrags- oder
rechtswidrig verhält, denn der Vermieter ist den anderen
Vermietern/Eigentümern und den anderen Mitmieters für seinen
Mieter „haftbar“.

Woraus ergibt sich diese Haftung?
Und zahlt die Kosten nicht der beim Prozess unterlegene? Könnte also die Hausverwaltung ihre Kosten für den verlorenen Prozess dann beim Vermieter des Prozessgegeners wieder eintreiben?

Leuchtet mir alles nicht so richtig ein…

Greetz

Bommel

Hallo,

Woraus ergibt sich diese Haftung?

Aus der eventuellen Vertretung.

Und zahlt die Kosten nicht der beim Prozess unterlegene?

Also der Anwalt, wenn man sich vertreten lässt?

Könnte also die Hausverwaltung ihre Kosten für den verlorenen
Prozess dann beim Vermieter des Prozessgegeners wieder
eintreiben?

Wer weiß? Ich jedenfalls weiß nicht mal, wer weswegen in wessen Auftrag gegen wen klagt.

Leuchtet mir alles nicht so richtig ein…

Mir geht auch noch kein Licht auf, worum es eigentlich geht. Wird das hier ein Rätselraten oder gibt es vielleicht doch irgendwann ein paar notwendige Informationen?

Gruß
loderunner (ianal)

Moin, vna,

da darf ich mal unseren Dichterfürsten zitieren (Westöstlicer Diwan):

Getretner Quart
wird breit,
nicht stark.

Gruß Ralf

Natürlich sind die Kosten nur von den Beteiligten zu zahlen,
bzw von dem Unterlegenen, wenn das Gericht es so festlegt.
Beteiligt sind: „die WEG“ deren Rechte die HV wahrnimmt und in
der der Eigentümer einen bestimmten Anteil hat. „die
Eigentümer“ wenn die HV die Mietverwaltung übernommen hat, da
die HV nur in Vollmacht des Eigentümers handelt.

Hä…?! Versteh ich jetzt nicht, die Frage war doch, ob der Vermieter gegenüber der Verwaltung der WEG für die Kosten eines Rechtstreites mit seinem Mieter einzustehen hat. So…!?
Und Du erzählst was von „Die Beteiligten seien die WEG und die Eigentümer“?? was ist denn mit diesem Mieter? Gehört der nicht mehr dazu?

Es kommt also auf den Inhalt des Rechtsstreites an, der uns
bislang nicht bekannt ist.

Hm, für die Frage der Haftung des Vermieters finde ich es ziemlich belanglos, über welchen Teil der Hausordnung sich der Mieter hier hinwegsetzt hat.
Überleg doch nochmal, was Du eigentlich sagen wolltest…

Greetz, Bommel

Die Frage war ob die Hausverwaltung Kosten eines Rechtsstreites mit dem Mieter auf den Eigentümer umlegen kann.
Weshalb wird gestritten? Dazu gab es keine Aussage. Strafrecht, das war in der Klammer, kostet den Anzeigenden nichts. Das kann es somit nicht sein. Bleibt noch Zivilrecht.
Entweder ist die HV für den Vermieter tätig, also Unterlassungsklage, Kündigungsklage, Mieterhöhungsbegehren oder ähnliches gegen den Mieter. Dann sind die Kosten einer Zivilklage vom Eigentümer zu tragen, da die HV ja nur für ihn arbeitet.
Ist die HV aber die Verwaltung der WEG, dann klagt die HV im Namen der WEG, z.B. auf Unterlassung eines Verhaltens eines Bewohners oder ähnlichem. Dann sind die Kosten auf die Mitglieder der WEG aufzuteilen. Dann zahlt jeder Eigentümer seinen Anteil.
Es kann aber auch noch sein, dass die WEG gegen den Eigentümer klagt, z.B. auf Unterbindung eines Verhaltens des Mieters. Dann trägt der Eigentümer seinen Anteil an der Klage gegen ihn nicht, sondern nur die anderen Mitglieder der Gemeinschaft.
Natürlich zahlt derjenige der als Gewinner aus dem Rechtsstreit hervorgeht nur dann, wenn das Gericht es so bestimmt oder wenn beim Verlierer nichts zu holen ist.

war ich jetzt verständlicher?

vnA

Moin,

nichts verstanden? Kenn ich nicht anders.

vnA

Hab ich was verpasst?
Wovon sprichst du?
Ich habe geschrieben, dass ich dein Post nicht verstanden habe bzw dass ich beim besten Willen keinen Zusammenhang sehe, wobei ich so frei war den einen oder anderen Tipp/Flüchtigkeitsfehler mit der meiner Meinung nach richtigen Verbesserung zu versehen. Waren meine Verbesserungen dabei falsch? Dann wird es noch unverständlicher?

Du sprichst in Rätseln.

vnA

Hi,

Hab ich was verpasst?

allerdings - das Thema.

Du erzählst - mir - mit Deinen Worten so ziemlich genau das, was ich schon gesagt habe. Wozu? Um mir die Zeit zu stehlen?

Diesen Fleiß solltest Du besser in eine für den UP brauchbare Antwort stecken und die direkt an ihn adressieren.

Gruß Ralf

Wenn du mit mir Probleme hast dann ignoriere mich doch einfach. Ich habe dem UP fachlich geantwortet, du hast dann mit irgendwas geantwortet, das ich nicht verstanden habe. Wenn du auf meine Nachfrage nicht antworten möchtest, dann lass es.
Ich gehe davon aus, dass ich mich hier im Forum für eine Fachantwort weder entschuldigen noch schämen muss. Du siehst dies anders?

vnA

Ich antworte dir hier auf dein Post mal mit einer ganz klaren Aussage:
Deine Antwort ist falsch.
Es ist sehr wohl möglich und auch üblich, dass Rechtskosten auf die Mitglieder einer WEG, die Eigentümer, umgelegt werden

vnA

[ot] Reihenfolge: Erst a, dann b, …

Ich habe dem UP fachlich geantwortet

Dein erster Beitrag in diesem Strang ist eine Antwort auf meinen Beitrag.

Und nun lass gut sein, so hat das keinen Zweck.

Die Frage war ob die Hausverwaltung Kosten eines
Rechtsstreites mit dem Mieter auf den Eigentümer umlegen kann.

Richtig, das war die Frage!

Weshalb wird gestritten? Dazu gab es keine Aussage.
Strafrecht, das war in der Klammer, kostet den Anzeigenden
nichts. Das kann es somit nicht sein. Bleibt noch Zivilrecht.
Entweder ist die HV für den Vermieter tätig, also
Unterlassungsklage, Kündigungsklage, Mieterhöhungsbegehren
oder ähnliches gegen den Mieter. Dann sind die Kosten einer
Zivilklage vom Eigentümer zu tragen, da die HV ja nur für ihn
arbeitet.
Ist die HV aber die Verwaltung der WEG, dann klagt die HV im
Namen der WEG, z.B. auf Unterlassung eines Verhaltens eines
Bewohners oder ähnlichem. Dann sind die Kosten auf die
Mitglieder der WEG aufzuteilen. Dann zahlt jeder Eigentümer
seinen Anteil.
Es kann aber auch noch sein, dass die WEG gegen den Eigentümer
klagt, z.B. auf Unterbindung eines Verhaltens des Mieters.
Dann trägt der Eigentümer seinen Anteil an der Klage gegen ihn
nicht, sondern nur die anderen Mitglieder der Gemeinschaft.
Natürlich zahlt derjenige der als Gewinner aus dem
Rechtsstreit hervorgeht nur dann, wenn das Gericht es so
bestimmt oder wenn beim Verlierer nichts zu holen ist.

Und war das Geschreibsel jetzt die Antwort?

war ich jetzt verständlicher?

leider nein

Dann mach ich es mal einfach:
Ja, es kann umgelegt werden.

vnA (ianal)

Deine Antwort ist falsch.

Wer will das wissen?

Es ist sehr wohl möglich und auch üblich, dass Rechtskosten
auf die Mitglieder einer WEG, die Eigentümer, umgelegt werden

Diese Antwort wird dem UP sicher weiterhelfen. Alles ist möglich, vieles ist üblich, es mangelt nur an der Relevanz.

Falls Dich das Gedächtnis plagen sollte, hier nochmal die Ausgangsfrage (Fettdruck von mir):

Kann die Hausverwaltung bei einem Streitfall gegen den
Mieter (Strafverfahren etc.)die Kosten des Verfahrens auf
den Eigentümer umlegen?

Die Hausverwaltung legt Verfahrenskosten aus einer Strafsache um. Und aus so einem kruden Sch… ziehst Du messerscharfe Schlüsse. Riiiiieschbäckt!

Gruß Ralf

ps: Dein ianal finde ich höchst interessant. Noch nicht, oder?