Umlegungsverfahren

Liebe/-r Experte/-in,
wir sind mehr als 20 Eigentümer die von einem Umlegungsverfahren bedroht sind, obwohl niemand von uns verkaufen oder bauen will. Wie könen wir das rechtlich verhindern? Welche Möglichkeit zum Widerspruch gibt es? Welche Fristen haben wir zu beachten? Und geht das überhaupt mit verpachtetem Land?
Viele Grüße

Hallo,
kenne mich im Umlegungsverfahren nicht aus.

Hallole,

da sich die Eigentümer / Pächter als vom Umlegungsverfahren „bedroht“ bezeichnen gehe ich davon aus, dass ein gesetzliches Umlegungsverfahren angestrebt wird. Außerdem gibt es noch das freiwillige Umlegungsverfahren, wenn sich alle einig sind. Grundsätzlich ist das Verfahren legitim um zu einer gerechten (nach einem festgelegten Schlüssel) Aufteilung von Bauland zu kommen. Die genauen Formalitäten sind vielfältig und im Baugesetzbuch §45ff geregelt. Grundsätzlich ist eine freiwillige Umlegung der gesetzlichen vorzuziehen, da dies Verfahren schneller geht und im Ergebnis prinzipiell das Gleiche herauskommt. Wenn sich die Eigentümer / Pächter dennoch gegen das Verfahren wehren wollen so rate ich wegen der Komplexität der Materie zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo,

ich weiß nicht recht, wovon Sie reden. Aber ungeachtet dessen sollten Sie sich vielleicht einfach mal anwaltlich beraten lassen, da eine umfassende Rechtsberatung in diesem Rahmen weder möglich noch zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Bin kein Anwalt und das hat nichts mit normalem Baurecht zu tun.
Ich glaube aber, daß die städtischen Verwaltungsorgane die Möglichkeit haben Besitzer zwangszuenteigenen (für höheres Gemeinwohl).

Grüße Mathias

Liebe Eigentümer,
das Umlegungsverfahren richtet sich mit allen Regeln und Gesetzen nach dem BauGB (Bundesweit). Dort sind auch die entsprechenden Verfahrensschritte beschrieben. Die Rechtsmöglichkeiten, die Sie haben, richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. (in NRW) Das sollte auch in M-V so sein.
Es würde zu weit führen hier einen vollständigen Exkurs über die Umlegung zu erstellen.
Allerdings sollten Sie wissen:

  1. Das Umlegungsverfahren wird vom Rat der Stadt eingeleitet und beschlossen. Somit haben Sie die Möglichkeit über Ihre politischen Vertreter Einfluss auszuüben.
  2. Ein Umlegungsverfahren ist nicht immer nur für alle, die bauen wollen, sondern es kann auch dafür sein, dass z.B. der Grundstücksverlust (Fläche) auf alle umgelegt wird und durch bestimmte Maßnahmen der Wert der Flächen trotzdem steigt. So ist die Umlegung eine Art Solidargemeinschaft.
  3. In der Regel ist ein einmal eingeleites Verfahren von den Verfahrensgrenzen her fest. So haben Sie dann nur noch die Möglichkeit im Verfahren selbst auch für Ihre Zwecke Dinge zu wünschen, fordern oder zu beantragen. So könnnen z.B. erreichen, dass auch Teile Ihrer Grundstücke Vorteile durch das Verfahren haben. Wenn Sie keine Vorteile haben, so werden Sie auch keine Kosten übernehmen müssen.

Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt nehmen, der mit dem Bodenordnungsverfahren Umlegung vertraut ist. Das sind erfahrungsgemäß die wenigsten (auch wenn sie es meistens nicht zugeben…)
Mit freundlichem Gruß
Geoli
2. Wenn das Verfahren als soc

hab keine ahnng was ein umlegungsverfahren ist, sorry.!

vielen Dank für die ausführliche Antwort

Hallo, für ein Umlegungsverfahren muss es ja wichtige öffentlich berechtigte Gründe geben. Diese werde i. d. R. in einem öffentlichen Verfahren mit Anhörungsrechten aller Betroffener durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, sein Widerspruchsrecht zu wahren. Wenn die Auslegungsfristen erst mal überschritten sind, wird es immer schwieriger. Die 20 betroffenen Eigentümer müssen natürlich berechtigte Gründe für Ihren Einspruch haben (mir gefällt die Maßnahme nicht, reicht dabei wohl nicht aus).
Ohne den jetzigen Stand des Umlegeverefahrens zu kennen, ist eine konkretere Antwort schlecht möglich.

mfg db