Hallo zusammen,
Angenommen, eine Person zieht im Januar 2006 von BaWü nach HB und hat sich auch ordnungsgemäß umgemeldet. Anfang Juni ist derjenige dann wieder aus der WG ausgezogen,die sich Anfang Juli dann aufgelöst hat. Da derjenige ab diesem Zeitpunkt in ganz Deutschland gependelt ist und nirgends länger war,hat er sich auch nirgends neu angemeldet - abmelden muss man sich ja
nicht mehr!
Jetzt wollte er sich in seiner neuen Wohnung neu anmelden ( auf den
1.3. weil er es leider vorher nicht auf das Amt geschafft habe - wo
eine Strafe auf ihn zukommen wird hat die dame gesagt!) und die Dame
beim Einwohnermeldeamt meinte, das wenn er sich jetzt anmelde und
die WG sich aber schon am 1.7. 2006 aufgelöst hat, würde er Ärger
bekommen, da dann die Meldung ja nicht stimmt. Er solle mich für die
Zeit dazwischen dort melden, wo er in der Zeit gewohnt habe. Hat er
ja aber nirgends fest!
Jetzt hat er sich überlegt, das er sich für die zeit bei seinen Eltern meldet,aber :
Geht das, einfach so zum EW-Amt zu gehen und zu sagen, bitte meldet
mich vom 1.6. 2006 - 1.3.2007 hier mal bitte nach? Machen die das?
Und was kann für eine Strafe auf einen zukommen?
Zudem muss die ganze Sache einigermaßen schnell gehen, denn der geldbeutel der Person wurde geklaut und der Perso müsste neu ausgestellt werden, da ist aber im Moment keiner zuständig.
Dani