Ummelde-Chaos

Hallo zusammen,
Angenommen, eine Person zieht im Januar 2006 von BaWü nach HB und hat sich auch ordnungsgemäß umgemeldet. Anfang Juni ist derjenige dann wieder aus der WG ausgezogen,die sich Anfang Juli dann aufgelöst hat. Da derjenige ab diesem Zeitpunkt in ganz Deutschland gependelt ist und nirgends länger war,hat er sich auch nirgends neu angemeldet - abmelden muss man sich ja
nicht mehr!
Jetzt wollte er sich in seiner neuen Wohnung neu anmelden ( auf den
1.3. weil er es leider vorher nicht auf das Amt geschafft habe - wo
eine Strafe auf ihn zukommen wird hat die dame gesagt!) und die Dame
beim Einwohnermeldeamt meinte, das wenn er sich jetzt anmelde und
die WG sich aber schon am 1.7. 2006 aufgelöst hat, würde er Ärger
bekommen, da dann die Meldung ja nicht stimmt. Er solle mich für die
Zeit dazwischen dort melden, wo er in der Zeit gewohnt habe. Hat er
ja aber nirgends fest!
Jetzt hat er sich überlegt, das er sich für die zeit bei seinen Eltern meldet,aber :
Geht das, einfach so zum EW-Amt zu gehen und zu sagen, bitte meldet
mich vom 1.6. 2006 - 1.3.2007 hier mal bitte nach? Machen die das?
Und was kann für eine Strafe auf einen zukommen?
Zudem muss die ganze Sache einigermaßen schnell gehen, denn der geldbeutel der Person wurde geklaut und der Perso müsste neu ausgestellt werden, da ist aber im Moment keiner zuständig.

Dani

Hi

Im Lebenslauf wird bei solchen Dingen gern ein Auslandsaufenthalt genannt… k.a. ob dies rechtlich auch hinsichtlich der hier vorhandenen Problematik möglich ist.

Grüße
Blue

Hallo Daniela,

Infos gibt es hier :
Melderechtsrahmengesetz
http://bundesrecht.juris.de/mrrg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mrrg/gesamt.pdf
Dritter Abschnitt Meldepflichten
§11 (2) - gilt besonders bei (auch kurzfristigem) Wegzug ins Ausland.

Bei Umzug in D hat sich §11 Absatz 6 als Standard erwiesen. Die
Abmeldung führt die Behörde des neuen Wohnsitzes durch.

Besser wäre hier für den Fragenden nach § 15 (1,1) Wohnsitz bei den
Eltern und dann durch D tingeln , jeweils in neuen WGs.
Dann kann ihm keiner etwas, er ist ja über die Eltern erreichbar.

Jetzt, wo das Kind bereits im Brunnen liegt, kann man nur mit
freundlichen Worten etwas versuchen.

Mit ratlosem Gruß
R.

hi

Da derjenige ab diesem Zeitpunkt in
ganz Deutschland gependelt ist und nirgends länger war,hat er
sich auch nirgends neu angemeldet - abmelden muss man sich ja
nicht mehr!

eben ;o)

Jetzt wollte er sich in seiner neuen Wohnung neu anmelden (
auf den 1.3. weil er es leider vorher nicht auf das Amt geschafft habe

  • wo eine Strafe auf ihn zukommen wird hat die dame gesagt!)

welche Dame? und warum hat derjenige ihr das überhaupt gesagt ? Woher weiss sie dass sich irgendwann in D irgendwo eine WG aufgelöst hat ?

Der/diejenige sollte versuchen in dem groooosen Amt an einen Sachbearbeiter zu kommen demgegenüber sie noch nicht ihre gaaaaanze Lebensgeschichte ausgebreitet hat und sich einfach ANmelden - Fertig

Die Meldebehörden sind mittlerweile so froh über jeden ordnungsgemäss gemeldeten Bürger,dass sie gern die Monate davor übersehen

WO kein Kläger, da kein Richter - zur Selbstanzeige ist man nicht verpflichtet und für die Meldebehörden ist es i.A. zu aufwändig

Hat er ja aber nirgends fest!

dann gibts auch nichts zu melden … anmelden muss man sich nur wenn man eine Wohnung/Haus bezieht … zu Gast (ich glaube 6 Wochen)zu sein und dann weiterzuziehen bedingt keine Meldepflicht !!! Und was kann derjenige dafür dass sich die WG in seiner Abwesenheit aufgelöst hat ???

Jetzt hat er sich überlegt, das er sich für die zeit bei
seinen Eltern meldet,aber :
Geht das, einfach so zum EW-Amt zu gehen und zu sagen, bitte
meldet mich vom 1.6. 2006 - 1.3.2007 hier mal bitte nach? Machen die
das?

nö - zu was auch ;o) ehrlich - was hätten sie davon ? Den einzigen Nutzen den Gemeinden aus dem Vorhandensein von normalen Einwohnern ohne Firma und Grundbesitz ziehen ist ein Anteil an deren Lohn/Einkommensteuer … was soll es ihnen also NACHTRÄGLICH bringen denjenigen zu melden??

Zudem muss die ganze Sache einigermaßen schnell gehen, denn
der geldbeutel der Person wurde geklaut und der Perso müsste
neu ausgestellt werden, da ist aber im Moment keiner
zuständig.

doch - die neue Meldebehörde … und wenn derjenige noch einen reisepass hat genügt das auch

Gruß H.

Oder einfach ein OFW ohne festen Wohnsitz, das ist dann dasselbe, was beim Parkhausuntermieter steht, aber was solls, passt trotzdem.
Gruß Susanne

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