Ummelden bei gleichbleibender Postanschrift

Hallo,

habe mich gestern auf dem Einwohneramt umgemeldet. Meine Postadresse wird sich nicht ändern, da ich das über ein Büro im Haus meiner Eltern, ca. 20km entfernt, abwickeln werde.
Für wen ist das nun tatsächlich relevant, wenn sich die Postanschrift nicht ändert?
Wen muss ich nun informieren? KV? Arbeitgeber ?

Danke vorab

Hallo, ich würde allen Behörden dieses mitteilen und auch denen, von denen ich schnelle Antworten erwarte, denn man holt ja bei der Entfernung nicht jeden Tag die Post ab.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen, freundliche Grüße, Klaus

Hallo AK3200,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, da Ihre Frage in keines meiner Wissensgebiete fällt.

Den Arbeitgeber würde ich aber gewiss über die neue Meldeadresse in Kenntnis setzen. Eventuell sind Sie laut Arbeitsvertrag hierzu auch verpflichtet.

Beste Grüße

Hallo AK3200,
soweit ich weiss, kann man sich die Post überall hinschicken lassen. Das wäre also nicht das Problem. Wichtig wird es nur, wenn Behörden wie Wohngeldamt, Jobcenter etc. nach der Adresse fragen. Dann würde ich auf jeden Fall die Wohnanschrift mitteilen. Meist haben die Behörden in ihren Bescheiden auch einen Passus drinstehen, der Dich verpflichtet Änderungen in den persönlichen Verhältnissen mitzuteilen.
Sicherheitshalber kannst Du ja beide Adressen angeben - Hausadresse und Postadresse.

LG
Franz57

Ich meine bei allen Kontakten, die mit Dir persönlich und Deiner Wohnung zu tun haben und aus welchen Gründen auch immer Dich zu Hause aufsuchen können oder müssen sollten auch die Wohnanschrift wissen.
z. B. Arbeitgeber, Krankenkasse, Versorgungsträger (Stadtwerke u. ä.).

Wenn du sicherstellen kannst, dass Du täglich auf deine Post zugreifen und auf wichtige Schreiben zugreifen kannst, ist das erstmal in Ordnung. Trotzdem solltest du beim AG und bei KV anfragen, ob Wohn- und Postanschrift getrennt gespeichert werden können. Macht sich besser für Notfälle aller Art.

Hallo,
gern wüde ich die Frage beantworten und damit vllt helfen. Nur - ich verstehe leider den eigentlichen Hintergrund nicht.
Was aber evtl daher kommt, dass ich bestimmte Begriffe anders nutze / kenne, als von Dir / Ihnen benutzt.

Ich versuch’s mal so, ohne daß ich bitte als Schweinchen-Schlau mißverstanden werdne möchte:
Ummelden muss man sich, wenn man umgezogen ist. Vereinfacht - seine Sachen woanders hat, dort auch schläft, sog. „Lebensmittelpunkt verlegt“ hat.
Dann ist Ummelden Pflicht.

Damit hat sich, wenn alles korrekt lief, auch die Anschrift geändert.

Nun fällt der Begriff „Postanschrift“ - das ist ein anderer Zusammenhang, nur das Wort „Anschrift“ ist halt auch drinne enthalten.

Korrekterweise fallen Postanschrift und Anschrift (melderechtlich) nicht auseinander.

Hinsichtlich der Frage, wer da was wißen muß … „doofste“ Antwort ist die: Alle, die es wißen müßen.
Was ich damit meine: Wenn’s vertragliche Begründungen gibt (also zB Versicherungen!), muß es natürlich der Vertragspartner erfahren.
Ver- und Entsorger sicher auch. Telekommunikationsanbieter - aber da greift ja vermutlich schon wieder Vertragspartner.

Ich weiß, keine „einfache“ Antwort, und auch keine, die alles berücksichtigt.

Aber, siehe oben, ich habe auch den Zusammenhang nciht ganz erfaßt.
Gern versuch’ ich’s nochmal … mit konkreteren / weiteren Infos.

Solange Du postalisch ohne Verzug erreichbar ist, dürfte die bisherige Postadresse völlig reichen. Briefe dort gelten aber als zugegangen, wenn Sie dort eingehen, egal, wann Deine Eltern Dir den Brief dann geben!

Wenn Du Sozialleistungen oä beziehst, musst Du da Bescheid sagen, das steht aber auch in den Bescheiden drin.
KZF-Zulassung will die Meldung auch, evtl. gelten im neuen Wohnbereich andere Tarife.

Man soll Jeden Informieren, von dem man die Post erwartet. Amtliche schreiben werden nur zur angemeldeten Adresse zugestellt und sind sofort wirksam.
Jürgen

was hat sich denn geändert? Verstehe die Frage nicht.
Generell ist eine Meldeadresse dazu da um gefunden zu werden von … angefangen von Arbeitgeber, Bank, über Stromlieferanten bis hin zu Gläubigern, Schuldnern, Polizei…

Hallo,

wenn Deine Erreichbarkeit gesichert ist, musst Du meiner Meinung nach gar niemanden informieren.

Die Sicherheitsbehörden wissen ja über die EMA-Ummeldung, dass Du inzwischen an einem anderen Ort wohnst, bzw. Dich dort aufhältst, der nicht identisch ist, mit Deiner Postadresse. Aber sonst braucht das niemanden zu interessieren. Meine Meinung.

LG Karl