Hallo,
gern wüde ich die Frage beantworten und damit vllt helfen. Nur - ich verstehe leider den eigentlichen Hintergrund nicht.
Was aber evtl daher kommt, dass ich bestimmte Begriffe anders nutze / kenne, als von Dir / Ihnen benutzt.
Ich versuch’s mal so, ohne daß ich bitte als Schweinchen-Schlau mißverstanden werdne möchte:
Ummelden muss man sich, wenn man umgezogen ist. Vereinfacht - seine Sachen woanders hat, dort auch schläft, sog. „Lebensmittelpunkt verlegt“ hat.
Dann ist Ummelden Pflicht.
Damit hat sich, wenn alles korrekt lief, auch die Anschrift geändert.
Nun fällt der Begriff „Postanschrift“ - das ist ein anderer Zusammenhang, nur das Wort „Anschrift“ ist halt auch drinne enthalten.
Korrekterweise fallen Postanschrift und Anschrift (melderechtlich) nicht auseinander.
Hinsichtlich der Frage, wer da was wißen muß … „doofste“ Antwort ist die: Alle, die es wißen müßen.
Was ich damit meine: Wenn’s vertragliche Begründungen gibt (also zB Versicherungen!), muß es natürlich der Vertragspartner erfahren.
Ver- und Entsorger sicher auch. Telekommunikationsanbieter - aber da greift ja vermutlich schon wieder Vertragspartner.
Ich weiß, keine „einfache“ Antwort, und auch keine, die alles berücksichtigt.
Aber, siehe oben, ich habe auch den Zusammenhang nciht ganz erfaßt.
Gern versuch’ ich’s nochmal … mit konkreteren / weiteren Infos.