Ummelden beim Finanzamt

Hallo,

muß man sich bei einem Umzug in eine andere Stadt auch bei den Finantämtern um- bzw. anmelden oder wird das durch die Ummeldung automatisch geregelt?

Viele Grüße
Djinni

In einem mir bekannten Fall war die direkte Ummeldung nicht erforderlich.
Mit Abgabe der nächsten Steuererklärung an das neue FA wurde Dieses informiert. Das alte FA hat eine Mitteilung des neuen FA bekommen. Dann wurde die Akte an das neue FA geschickt (ok - bei uns war sie zunächst 3 Monate verschwunden…)

LG

Hi !

Die Frage läßt sich nicht so einfach mit einem JA oder NEIN beantworten, sondern wie im juristischen Bereich so häufig nur mit einem „das kommt darauf an“.

Zieht jemand um, der einkommensteuerlich nur Einkünfte aus

  • nichtselbständiger Arbeit (Angestellter)
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
    bezieht, und es sind keine separaten Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu leisten, kann man, wie bereits geschrieben wurde, diese Mitteilung einfach in Form der nächsten Steuererklärung machen.

Bezieht man Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbständiger Arbeit
    sollte das Finanzamt über den Umzug informiert werden. Denn hier kann es dann zu abweichenden Zuständigkeiten kommen, je nachdem, wo der neue/alte Tätigkeitsschwerpunkt ist/bleibt. Auch Auswirkungen auf die Umsatz- und Gewerbesteuer sind in diesen Fällen sehr wahrscheinlich.

Wenn der Wohnsitzwechsler daneben auch noch steuerpflichtig für Verbrauchsteuern ist (z.B. Mineralölsteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Tabaksteuer, …), dürfte aber das Ausfüllen des Vordrucks „steuerliche Ummeldung“ nicht genügen.

BARUL76