Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bekomme zurzeit elternunabhängiges Bafög, da ich eine eigene Wohnung habe. Bekomme zurzeit knapp 600 Euro.
Ein guter Freund von mir hat letztes Jahr ein berufsbegleitendes duales Studium an einer FH angefangen. Davor war er in der Bedarfgemeinschaft seiner Mutter eingetragen, die Hartz-4 bekommen hatte. Nun ist folgendes passiert: Er hat sich vom Jobcenter abgemeldet (damit auch aus der Bedarfsgemeinschaft), hat sich eine 400 Euro-Stelle gesucht und hat angefangen zu arbeiten. Jetzt hat er knapp ein halbes Jahr nach der Abmeldung ein separates Schreiben vom Amt bekommen, dass er Geld zurückzahlen muss, da er „zuviel“ verdient hätte, obwohl er mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun hat. Da seine Familie schon in einer relativ kleinen Wohnung lebt, will er sich jetzt eine eigene Wohnung suchen. Und nun will er sich erstmal ummelden, damit ihm keine weiteren Kürzungen drohen, bis er eine eigene Wohnung gefunden hat. Da ich ihm helfen will, kann er sich erstmal bei mir anmelden.
Meine Fragen sind folgende:
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Muss er dem Jobcenter wirklich das Geld zurückzahlen? Er meinte zu mir, als er sich erkundigt hatte, meinte man zu ihm, dass er als Student insgesamt 4800 Euro im Jahre steuerfrei hinzuverdienen kann. Was kann man dagegen tun?
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Wenn er sich bei mir anmeldet, drohen mir dann Kürzungen vom Bafög-Amt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus