Ummelden eines freundes der auch bafög bekommt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bekomme zurzeit elternunabhängiges Bafög, da ich eine eigene Wohnung habe. Bekomme zurzeit knapp 600 Euro.

Ein guter Freund von mir hat letztes Jahr ein berufsbegleitendes duales Studium an einer FH angefangen. Davor war er in der Bedarfgemeinschaft seiner Mutter eingetragen, die Hartz-4 bekommen hatte. Nun ist folgendes passiert: Er hat sich vom Jobcenter abgemeldet (damit auch aus der Bedarfsgemeinschaft), hat sich eine 400 Euro-Stelle gesucht und hat angefangen zu arbeiten. Jetzt hat er knapp ein halbes Jahr nach der Abmeldung ein separates Schreiben vom Amt bekommen, dass er Geld zurückzahlen muss, da er „zuviel“ verdient hätte, obwohl er mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun hat. Da seine Familie schon in einer relativ kleinen Wohnung lebt, will er sich jetzt eine eigene Wohnung suchen. Und nun will er sich erstmal ummelden, damit ihm keine weiteren Kürzungen drohen, bis er eine eigene Wohnung gefunden hat. Da ich ihm helfen will, kann er sich erstmal bei mir anmelden.

Meine Fragen sind folgende:

  1. Muss er dem Jobcenter wirklich das Geld zurückzahlen? Er meinte zu mir, als er sich erkundigt hatte, meinte man zu ihm, dass er als Student insgesamt 4800 Euro im Jahre steuerfrei hinzuverdienen kann. Was kann man dagegen tun?

  2. Wenn er sich bei mir anmeldet, drohen mir dann Kürzungen vom Bafög-Amt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus

Moin Ugi257,
das klingt nach einer Vermischung von Bafög-Regelungen und ALGII-Regelungen. Dein Freund studiert berufsbegleitend - er hat also ein eigenes Einkommen? Oder bekommt er darüber hinaus noch staatliche Unterstützung?
Du schreibst, dein Freund habe „sich vom Jobcenter abgemeldet (damit auch aus der Bedarfsgemeinschaft)“. Wie hat er das gemacht? Denn nur weil er selbst nicht mehr bedürftig ist, fällt er nicht automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Solange er mit seiner Mutter in einer Wohnung lebt, geht das Amt davon aus, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, die sich gegenseitig zur Unterstützung verpflichtet ist.
Es ist richtig, dass man als Student 4800 Euro steuerfrei verdienen kann, ohne dass einem der Betrag z. B. auf den Empfang von Bafög angerechnet wird. Allerdings gelten für den Bezug von ALGII andere Regelungen: Hier werden Einkünfte von mehr als 100€ angerechnet. Wenn dein Freund also noch zur Bedarfsgemeinschaft gehören sollte, ist sein Verdienst ein Verdienst der Bedarfsgemeinschaft, der auf den Empfang von ALGII angerechnet wird. Dein Freund sollte sich also als erstes schlau machen, ob er noch der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet wird. Sollte das der Fall sein, wird er das Geld wohl zurückzahlen müssen.

Zu deiner zweiten Frage: Dein Bafög-Bedarf beinhaltet (bei auswärtiger Unterbringung) 224 Euro Wohnpauschale. Durch die Neuregelung seit 2010 gibt es hier keine Staffelung nach Miethöhe mehr. Wenn dein Freund also bei dir einzieht, hat das auf die Höhe deines Bafög-Anspruchs keine Auswirkung.

Aber vorsicht: Du solltest hierzu unbedingt mit deinem Vermieter sprechen, da du wahrscheinlich nicht einfach Untermieter bei dir aufnehmen kannst.

Außerdem muss dein Freund dann auch wirklich zuhause ausziehen. Ggf. wird das Amt von ihm einen Nachweis über ein Mietverhältnis o.ä. verlangen, um sicherzustellen, dass es sich hierbei nicht um einen Schein-Auszug handelt. Und sie reagieren sehr empfindlich, wenn sie Sozialbetrug vermuten… also sollte sich dein Freund überlegen, was für ihn unterm Strich besser ist - Bedarfsgemeinschaft in der Wohnung der Mutter oder finanzielle Unabhängigkeit in den (teureren) eigenen vier Wänden.

Hoffe, diese Informationen helfen dir weiter :smile:

Viele Grüße
tinastar

Das sind zwei verschiedene Schuhe. Wenn er bei seinen Eltern gemeldet ist, bildet er zusammen mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft. Er hätte die 400 € angeben müssen und dieses Einkommen wäre auch angerechnet worden. Wenn er nicht ein Betrugsverfahren riskieren will, muss er das schnellstens klären.

Vielen Dank für Ihre zügige Antwort!

Also, sowie mein Kumpel mir mitgeteilt hatte,hat er sich letztes Jahr im Februar vom Jobcenter abgemeldet, da die zu ihm meinten, als Student hat er mit denen nichts mehr zu tun. Daher find ich das auch etwas komisch, dass die nach so langer Zeit auf die Idee kommen von ihm Geld zurückzufordern. Wenn es unumgänglich ist, wird er halt blechen müssen, aber seine finanzielle Situation ist auch nicht gerade berauschend. Daher wäre das für ihn sehr enttäuschend. Vor allem weil man ja gerade ihm zugesichert hatte, dass er raus aus dem Jobcenter ist.

Zur zweiten Frage von mir nochmal: Ich werde das so handhaben wie Sie mir das jetzt erstmal gesagt haben. Werd erstmal zu meiner Hausverwaltung gehen und fragen, ob die damit einverstanden sind. Soll ja auch nur vorübergehend sein, bis er eine eigene Wohnung gefunden hat.

Nochmals vielen Dank für die zügigen Antworten! Wenn Ihnen irgendetwas noch einfallen sollte, wie Sie mir helfen könnten, dann würde ich mich freuen.

Ugi257

hallo Ugi,

nein, dir droht keine Kürzung !!!

Was deinen Freund anbetrifft : der ist vielleicht lustig ! sich aus einer Bedarfsgemeinschaft abmelden !!! das kann er nicht. Er IST in einer Bedarfsgemeinschaft. Allerdings hat er keinen Anspruch auf ALG II, da er studierend ist. ABER : auch wenn er selbst keinen Anspruch mehr hat, wird sein Einkommen IMMER auf das Familieneinkommen angerechnet.
Wenn er 400 € verdient und sonst kein Einkommen hat, wird dies allerdings nicht seinen eigenen Bedarf übersteigen. Sein Bedarf sind 327 € Bedarfssatz Erwachsene und die Miete geteilt durch die Anzahl der Bewohner ( wenn er mit seiner Mutter zusammenlebt, dann geteilt durch 2 ). Sein Mietanteil wird wohl kaum niedriger als 73 € sein !! Dein Freund muss dringend mit dem Jobcenter sprechen.
Irgendwas stimmt da nicht - mit lediglich 400 € Einkommen hat er seinen Bedarf kaum gedeckt. Verdiente er doch mehr ?

viel Erfolg

Stefaniel

Hallo!

Sehr schwierig, weil man als Student eigentlich kein Hartz IV bekommt (kein Anspruch) und sollte er zu diesem Zeitpunkt eingetragen gewesen sein, hätte das Amt ihn aus der Gemeinschaft bzw. der Berechnung „herausnehmen“ müssen.

War er wirklich Student oder hat er eine duale Ausbildung gemacht mit Studium während der Ausbildung?
Dann könnte es auch wieder anders sein! Dann wäre er wahrscheinlich für die ARGE kein Student, sondern Auszubildender. Dieses Einkommen plus der hinzuverdienst könnten einfach zuviel gewesen sein.

Gruß Opec

sorry, keine Ahnung von BaföG