Ummelden vergessen

Welche Konsequenzen können entstehen, wenn jemand den Wohnsitz innerhalb des selben Ortes wechselt, das ummelden aber über einen längeren Zeitraum (z.B. 2 Jahre oder so) vergessen hat?

Muss dem Meldeamt ein Mietvertrag vorgelegt werden?

Danke für die Anregungen

Hallo,

Welche Konsequenzen können entstehen, wenn jemand den Wohnsitz innerhalb des selben Ortes wechselt, das Ummelden aber über einen längeren Zeitraum (z. B. 2 Jahre oder so) vergessen hat?

Laut Meldegesetz gibt es eine Meldefrist von 1 Woche nach Einzug in eine Wohnung (jedenfalls in Bayern). Der Verstoß gegen das Meldegesetz ist eine Ordnungswidrigkeit und kann verfolgt werden. (Ob Gebühren gefordert werden oder die Höhe der Gebühr dazu, können von Stadt zu Stadt verschieden sein.)

Muss dem Meldeamt ein Mietvertrag vorgelegt werden?

Die Meldebehörde kann im Zweifelsfall einen Mietvertrag oder eine Einzugsbestätigung fordern. (Also vielleicht lieber gleich den Vertrag mitnehmen.)

Am besten in diesem fiktiven Fall sofort die Meldung nachholen. Als Einzugsdatum sollte das tatsächliche Einzugsdatum angegeben werden. Bei vielen Städten und Gemeinden kann man mittlerweile das An-/Ummeldeformular herunterladen, sodann ausdrucken und unterschrieben an die zuständige Meldebehörde per Post senden (evtl. vorher auf zuständiger Meldebehörde anrufen, ob dies dort möglich ist). Die Änderung auf deutschem Perso bzw. Pass kann man auch nachholen (falls grad keine Zeit zur persönlichen Vorsprache besteht).

Gruß Sid

Bin in letzter Zeit mehrmals umgezogen und habe mich immer umgemeldet.
Mußte aber nie den Mietvertrag vorlegen.
Also einfach ummelden!

Was ist aber, wenn die entsprechende Meldebehörde jemanden schon abgemeldet hat, und explizit auf einem Mietvertrag besteht?

Ob Meldeämter sich mit einem Untermietsvertrag zufrieden geben?