weiß jemand, wie das ist: Man muss sich ja bis spätesten 7 Tage nach dem Umzug in die neuen Stadt dort anmelden.
Gibt’s da auch 'ne Beschränkung, in wie weit man sich vor dem Umzug ummelden kann?
Viele Grüße
Djinni
MOD:wg. Archivtauglichkeit Tippfehler in Titel entfernt
nein, gibt es nicht. Aber als Einzugstag ist maßgebend, wann du in die Wohnung eingezogen bist und nicht der Mietvertrag. Deshalb kannst du ja noch nicht so genau wissen, wann du tatsächlich die Wohnung beziehst. (Manchmal muss man ja erst mal renovieren, und wohnt noch gar nicht dort.) Ich denke, 2 Wochen vorher kann man das ungefähr abschätzen.
Die Anmeldebestätigung kannst du vor dem Einzug aber nicht erhalten.
Die Anmeldung kann bei den Einwohnermeldeämtern erst nach dem Einzug vorgenommen werden, das System erlaubt eine Anmeldung in die Zukunft nicht.
Man ist, wie du schon gesagt hat verpflichtet sich innerhalb der nächsten 7 Tage umzumelden, meistens wird dies von den Meldeämtern aber eher großzügig gehandhabt. Solange kein Starker Verstoß (ab c.a. 1/2 Jahr) vorliegt gibt es in der Regel kein Bußgeld.
Solange kein
Starker Verstoß (ab c.a. 1/2 Jahr) vorliegt gibt es in der
Regel kein Bußgeld.
In der Regel ist das so richtig, sollte aber schon eine Mitteilung an das Einwohneramt erfolgt sein (z. B. durch Mitteilung vom Vermieter oder Polizei-zufällige Kontrolle), so ist es möglich dass auch schon nach 2 Monaten die Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Ist aber auch von Einwohneramt zu Einwohneramt verschieden.