ich hab ein klitzekleines Problem, ich studiere und habe mich als ich angefangen hab auch bei Amt angemeldet.
Meine Wohnheimadresse als 2.-Wohnung angegeben.
Vor Zwei Jahren bin ich innerhalb der Stadt umgezogen, habe aber wie mir jetzt auffällt versäumt, diese neue Adresse beim Amt anzugeben.
So nun interessiert mich, was ich an „Strafe“ zu befürchten hab, wenn ich das jetzt nachholen will,…ich hab schon manches gehört…aber regionalbezogen, also jede Stadt handhabt das anders.
Heisst das nicht dass man mir eigentlich gar nix kann?
Naja falls es doch wichtig sein sollte, es geht um die Kulturstadt 2000(Weimar).
Danke schon mal.
Hi,
geh zum Amt, lass Dich ummelden und wenn gefragt wird, wann Du
umgezogen bist - gestern! und schon gibts keine Probleme…
Bei An-/ Ummeldung wird i.d.R. eine Bestätigung des Vermieters bzw. ein Nachweis über den Tag des Um- oder Einzugs verlangt. In diesem Falle bleibt die Suche nach einer Ausrede. Mir ging es zweimal so, einmal wurde von einer Geldbusse abgesehen, das zweitemal durfte ich heftigst zahlen…
Hi,
geh zum Amt, lass Dich ummelden und wenn gefragt wird, wann Du
umgezogen bist - gestern! und schon gibts keine Probleme…
Bei An-/ Ummeldung wird i.d.R. eine Bestätigung des Vermieters
bzw. ein Nachweis über den Tag des Um- oder Einzugs verlangt.
Ich glaube, das hängt vom jeweiligen Meldegesetz des Bundeslandes ab. Soviel ich weiß, bracht man in NRW keinen Nachweis über den Einzug mehr. (Bin aber auch nicht 100%ig sicher…)
In FfM hat bei mir bisher noch nie jemand einen Nachweis vom Vermieter sehen wollen. Falls man in eigenen Besitz einzieht, wird ja wohl auch kein Grundbuchsauszug verlangt.
Ich glaube, das hängt vom jeweiligen Meldegesetz des
Bundeslandes ab. Soviel ich weiß, bracht man in NRW keinen
Nachweis über den Einzug mehr. (Bin aber auch nicht 100%ig
sicher…)
Hat sich dann aber kurzfristig geaendert, letzte Woche musste noch der weisse Zettel vom Wohnungsinhaber ausgefuellt werden
(Weiss aber nicht, was passiert waere, wenn ich den nicht dabei gehabt haette…)
Ganz nebenbei ne Frage, mussten eigentlich die ganzen Abgeordneten in Berlin ne Strafe zahlen?
In Mannheim musste ich den Mietvertrag vorlegen und eigentlich pro Monat Verzug eine Strafe von DM 90 bezahlen, wovon die freundliche Mitarbeiterin bei der Meldestelle damals allerdings aufgrund meines Studentenstatus absah.
Es ist also auch Verhandlungssache, was das kostet.
Das ganze ist doch wohl immer von der/dem der hinter dem Tisch sitzt abhängig.
Meine Erfahrungen von 1998: Bin im April 97 umgezogen aber halt nicht umgemeldet. Im September 98 wurde in unseren Betrieb eingebrochen, ich wurde als Zeuge benannt, aber da Betrieb und Wohnung in einem anderen Ort sind, wurde ich zur Aussage in die Polizei meines Wohnortes geladen .
Der Polizist (Kripo) konfrontierte mich als erstes mit Frage „Warum sind sie hier nicht gemeldet?“ Un erklärte mir die „Schwere“ meines Vergehens :
Ich musste tatsächlich die Meldebescheinigung innerhalb 2 wochen hinfaxen.
Ich fuhr also direkt zum Einwohnermeldeamt, ohne Ausweis Mietvertrg etc. und siehe da nach einigem diskutieren, Angabe der Personalien, TelefonNR. ,die Dame guckte immer in ihren PC,
war ich (ohne Abmeldung meinerseits im alten wohnort) ordnungsgemäss gemeldet. Keine strafe
Seitdem zahle ich eben die Steuern woanders, weniger wurden sie nicht
Wenn die Beamten/Angestellten wollen, geht alles.
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