Hallo,
wenn jemand umzieht muss er/sich ummelden. Was passiert, wenn man sich erst später ummeldet? Zahlt der alte Vermieter, dann irgendwelche abgaben und wenn ja welche?
Gruß
Opec
Hallo,
wenn jemand umzieht muss er/sich ummelden. Was passiert, wenn man sich erst später ummeldet? Zahlt der alte Vermieter, dann irgendwelche abgaben und wenn ja welche?
Gruß
Opec
Servus,
für den Vermieter ist das egal. Der Mieter bekommt je nach Verspätung und auch von Ort zu Ort unterschiedlich ein Knöllchen verpasst, und er kann für die Zeit, für die er an zwei Orten wohnt, zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden, falls sein neuer Wohnort eine solche erhebt und falls ihm jemand dahinterkommt (das geht anhand des Mietvertrages für die neue Wohnung).
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
wir haben in Deutschland eine Meldepflicht und dies verpflichtet jeden sich entsprechend umzumelden.
Ansonsten erfolgt ein Bußgeld.
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/
gruß Merger
Hallo,
Ja, das ist mir schon klar. Der Mietvertrag geht aber noch zwei Monate und jetzt könnte man sich schon ummelden od. warten bis der alte Vertrag ausläuft? Man kann ja Anhand der Kündigung bzw. der Bestätgigung nachweisen, dass man erst später aus dem Vertrag kommt.
Es wurde zwar schon geantwortet, dass es für den Ex-Vermieter keinen Unterschied macht, ob man gemeldet ist oder nicht, oder gibt es da noch andere Tücken die Berücksichtigt werden sollten.
Gruß Opec
ein bestehender Mietvertrag hat mit dem ständigen Aufenthalt einer Person nichts zu tun.
Hallo,
Ja, das ist mir schon klar. Der Mietvertrag geht aber noch
zwei Monate und jetzt könnte man sich schon ummelden od.
warten bis der alte Vertrag ausläuft? Man kann ja Anhand der
Kündigung bzw. der Bestätgigung nachweisen, dass man erst
später aus dem Vertrag kommt.
wann ein Mietvertrag beginnt oder endet ist für die Ummeldung unwichtig.
Wichtig ist, ab wann man umgezogen ist; denn ab da hat man die Meldepflicht.
Man könnte auch sagen:
man hat z.B. ab 25.10. eine Schlaf-Eß- und Waschgelegenheit in der neuen Wohnung, also kann man in die neue Wohnung einziehen und in der alten Wohnung stehen nur noch ein paar Möbel (also wohnt man da nicht mehr) und meldet sich zum 25.10. um. Daß der Mietvertrag erst z.B. zum 31.10. endet spielt keine Rolle.
Gruß von Sid