Kann man bei einer Ummeldung auch angeben, dass man „ohnhaft bei XY“ ist?
An der Klingel und am Briefkasten steht nämlich nicht mein Name.
Der sollte auch nicht dahin.
LG und Danke schon mal.
Hallo,
wenn man keine eigene Wohnung hat, bleibt wohl gar nichts anderes übrig. Warum allerdings der Name nicht am Türschild angebracht werden soll, verstehe ich nicht.
Denn wenn diese Person ausfindig gemacht werden soll (Gläubiger, Auskunftei, Gerichtsvollzieher, Ämter, o.ä.) bekommt man ja diese Mitteilung. Also kann man eigentlich auch gleich ein Schild anbringen und z.B. dem Briefträger anfangs manchen Ärger ersparen.
Gruss, hemba