Ich habe ein nebenberufliches Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) mit der Betriebsstättenanschrift meiner Eltern vor Jahren angemeldet. Nun ziehe ich von zu Hause aus in einen anderen Landkreis. Das sich das zuständige Finanzamt ändert ist klar. Nicht aber die Steuer ID. Bin ich nun auch gezwungen das Gewerbe auf meine neue Anschrift umzumelden?
Hallo,
Bin ich
nun auch gezwungen das Gewerbe auf meine neue Anschrift
umzumelden?
Antwort: Ja, du musst eine Gewerbeummeldung machen.
Gruß
Sascha