Hallo!
Muss nach dem neuen Mietrecht der Vermieter bei Auszug/Einzug eines neuen Mieters aktiv werden oder ist dies Aufgabe des Mieters?
Danke
als vermieter werd ich aktiv und mach mir ersma ne flasche bier auf.
Hallo,
„aktiv werden“ bezüglich WAS? Meinst du die Anmeldung/Abmeldung beim Einwohnermeldeamt? Das muss natürlich der Mieter machen, wobei ich das (von vor 20 Jahren, allerdings) noch so kenne, dass man die Kopie der Anmeldung dem Vermieter vorlegen musste.
Gruß
Christa
Noch eine ganz frische Regelung, ab heute gültig:
Dort ist auch eine Mustervorlage einer Vermieterbescheinigung zu finden.
Gruß
Christa
Selbstverständlich muss der Mieter sich selbst anmelden beim Einwohnermeldeamt. Der Vermieter muss ihm dafür seit heute wieder eine Vermieterbescheinigung ausstellen.