Ummeldung beim Amt wegen Platz im Wohnheim?

Hallo,

Also angenommen es gibt einen jungen angehenden Studenten, der vorhat in einer etwas entfernteren Stadt (in einem ganz anderen Bundesland!) zu studieren, und sich dafür für einen Platz im Studentenwohnheim beworben (und auch bekommen) hat, um nicht Tag täglich mehrere Hundert Kilometer hin und her zu pendeln, muss er sich dann beim Amt ummelden, oder wohnt der eben genannte offiziell noch zu Hause?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
MfG
Green_Pepper

Hallo,
wenn der Student sich mehr als die Hälfte des Jahres am Studienort aufhält - was oft der Fall sein wird (ob Wohnheim, Wohnung, Untermiete, Hotel oder was auch immer ist egal) hat er dort seinen Hauptwohnsitz zu nehmen. Den bisherigen Wohnsitz kann er als Zweitwohnsitz behalten, sonst eben umgekehrt.
Die Städte haben finazielle Vorteile, wenn sie mehr Einwohner (mit Hauptwohnsitz) haben, daher drängen meist bei einer Anmeldung darauf, daß man den Studienort zum Hauptwohnsitz macht. Manche Städte haben auch eine Zweitwohnungssteuer oder ähnliches, da wird es dann auch noch teuerer, menn man dort nur einen Zweitwohnsitz hat.

Cu Rene

Hi,

Also angenommen es gibt einen jungen angehenden Studenten, der
vorhat in einer etwas entfernteren Stadt (in einem ganz
anderen Bundesland!) zu studieren, und sich dafür für einen
Platz im Studentenwohnheim beworben (und auch bekommen) hat,
um nicht Tag täglich mehrere Hundert Kilometer hin und her zu
pendeln, muss er sich dann beim Amt ummelden

ja, mindestens seinen Zweitwohnsitz muss er dort anmelden.

Gruß,

Malte

Hallo,
kurz und knapp: Meldepflichten haben ncihts mit finanziellen Vorteilen für die Gemeinde zu tun - wie hier weiter unten behauptet wird.

Rechtsgrundlage ist das Meldegesetz, jedes Bundesland hat eins - und alle haben einen Paragraphen, der besagt:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche anzumelden.

Die Wohnunng ist bezogen, das scheint mir unzweifelhaft.
Also hat die Anmeldung zu erfolgen.
Ansonsten (auch in jedem Landesmeldegesetz enthalten) droht Bußgeld. Meist bis zu einer Höhe von 1.000 Euro.

Noch ein Hinweis:
Die Theorie von „mehr als halbes Jahr = Hauptwohnsitz“ ist so nach meldebehördlicher Praxis nicht haltbar.
Das wird erheblich differenzierter und genauer betrachtet, als diese „Faustformel“ glauben lässt. Ggf mal die beiden betroffenen Meldebehörden ins Boot holen, die haben ganz sicher einen im Einzelfall genaueren Einblick als alle hier „Helfenden“ bzw „Ratenden“
:wink:

Hoffe, das hilft,
Chris